Skip to content

Rechtsgutachten: Keine Schlupflöcher bei Arbeitszeitgesetz

Foto: pexels.com

Foto: pexels.comBerlin – Ernüchterung in der Hotellerie und Gastronomie: Das bestehende Arbeitszeitgesetz weist keine Schlupflöcher für dringend benötigte flexible Anwendungen auf. Dies ergibt ein von den Dehoga-Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Es gebe “keine Lösungsmöglichkeit für die typischen Fallgestaltungen in Hotellerie und Gastronomie”, heißt es in der Ausarbeitung. Es gebe kaum Möglichkeiten für Ausnahmen und Notfall-Lösungen.

Damit bleibt nur eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um den Anforderungen im Gastgewerbe gerecht werden zu können. Der Vorschlag dazu lautet: “Die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 48 Stunden im Durchschnitt von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen nicht überschreiten. In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, einen anderen Ausgleichszeitraum (von max. 12 Kalendermonaten) festzulegen.”

Die Belange des Gesundheitsschutzes wären so gewahrt. Über die Ruhezeit würde die tägliche Arbeitszeit weiterhin begrenzt. Die Ausgleichspflicht stellt sicher, dass der Gesundheitsschutz beachtet wird. Die Systematik des Acht-Stunden-Tags ist allein historisch zu erklären und wird den
heutigen Anforderungen insbesondere im Dienstleistungsbereich nicht mehr gerecht, so die Kurzfassung des Rechtsgutachtens (Pdf-Download).

“In unserer Branche fragen wir uns ernsthaft, wie mehr Flexibilität in der Erbringung unserer Dienstleistung, die nämlich dann erbracht werden muss, wenn sie unser Gast will, nämlich am Wochenende, an Feiertagen und in den Abendstunden, realisiert werden soll, mit Arbeitszeitvorschriften die weder sachgerecht, noch dem wirklichen Leben angepasst sind”, monierte Gudrun Münnich, Präsidentin des Dehoga Thüringen. Ihr Verbandsgeschäftsführer Dirk Ellinger ergänzte dazu: “Für unsere Branche und die sich dabei täglich ergebenden Sachverhalte, sind die im Arbeitszeitgesetz normierten Ausnahmen, leider kaum anwendbar. Weil eben eine zweite Schicht in der Nacht bei der Hochzeitsfeier wohl kaum anfängt, eine Aushilfe am Freitagabend nach zwei Stunden aufhören müsste, wenn sie in ihrem Hauptjob schon acht Stunden gearbeitet hat oder aber wir gerade in der laufenden Weihnachtszeit unsere Mitarbeiter bei Nachfrage unserer Gäste eben doch länger als zehn Stunden einsetzen müssen, um auch zukünftig als Dienstleister Aufträge zu erhalten.”

Ob die Große Koalition zu einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu bewegen ist, bleibt fraglich. Bisher fehlten entsprechende Signale im politischen Berlin. Gastronomen und Hoteliers sind damit gezwungen, im Betriebsalltag das Gesetz immer wieder brechen zu müssen.