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Reform der Erbschaftsteuer tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft – Firmenerben bleiben weitgehend verschont, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten

Steuerfrei - Karikatur: Tomicek/LBS

Berlin, 14. Oktober 2016 – Das ist gut für die vom Generationswechsel geprägt Hotellerie und Gastronomie: Der Bundesrat hat heute der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Steuerfrei - Karikatur: Tomicek/LBS

Dieses hatte wegen der derzeitigen Überprivilegierung eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verlangt.

Mit der Zustimmung des Bundesrates findet ein längeres parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss: Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.

Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später als Gesetz beschloss. Am 8. Juli riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.

Die Vermittler formulierten am 21. September 2016 einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.