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Rückschläge beim Kampf gegen Bettensteuern

(Hamburg/Bremen, 24. April 2014) Klagen von Hoteliers abgewiesen: In Hamburg und Bremen bleiben die Bettensteuern in Kraft. Die Finanzgerichte der Hansestädte teilen die Entgegnung von Hotelbetreibern nicht, nach denen die Sonderabgaben nicht verfassungsgemäß seien. Damit erleidet die Hotellerie einen schweren Rückschlag im Kampf gegen die Matratzen-Maut auf private Übernachtungen.

Steuern

Übersicht Bettensteuer in Deutschland: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer

Das Finanzgericht Hamburg begründete die Klageabweisung wie folgt: “Bei der Abgabe handele es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, für die Hamburg eine eigene Gesetzgebungskompetenz habe. Die Steuer unterscheide sich trotz gewisser Ähnlichkeiten in wesentlichen Punkten von der Umsatzsteuer, u.a. weil sie nicht auf alle, sondern nur auf private Übernachtungen erhoben werde. Da sie über den Übernachtungspreis grundsätzlich auf die Gäste abgewälzt werden könne, belaste die Steuer die Beherbergungsbetriebe wirtschaftlich nicht. Es stelle auch keinen unangemessenen Mehraufwand für die Hotelbetreiber dar, die Gäste nach dem Anlass ihrer Übernachtung zu befragen und bei Geschäftsreisenden entsprechende Bescheinigungen entgegenzunehmen, zumal ohnehin für jeden Gast ein Meldezettel auszufüllen sei. Auch sei die Berechnung der Steuer nicht besonders kompliziert und mit vertretbarem Aufwand zu leisten.”

Geklagt hatten das Grand Hotel Elysee und das Hotel Bergedorfer Höhe. Ob nun in beiden Fällen die Hoteliers in Revision vor den Bundesfinanzhof gehen, stand zuletzt noch nicht fest.

In Hamburg sind die Einnahmen aus der Bettensteuer geringer als erwartet. Statt zwölf wurden nur neun Millionen Euro im vergangenen Jahr erlöst. Die “Kultur- und Tourismustaxe” gilt seit Anfang 2013 und beträgt 0,50 bis 4 Euro je privater Übernachtung – je nach Zimmerpreis.