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Saunabrand treibt Hotelgäste nachts auf die Straße – Neue Kriminalfälle in Hotels – Warnungen vor neuen Raubüberfällen auf Hotels

Polizei - Polizeiauto(Büdelsdorf/Laboe/Berlin, 29. Juli 2015) Hochsaison in den Ferienhotels – aber auch ein neue Fälle in Sachen Fire & Crime: In einem Ferienhotel in Schleswig-Holstein mussten gestern nacht 80 Hotelgäste, darunter etliche Kinder, wegen eines Saunabrandes evakuiert werden. In Laboe überraschte ein Hotelmitarbeiter einen Einbrecher und konnte ihn überwältigen. In Berlin ruft nun der Dehoga-Landesverband zu verstärkten Schutzmaßnahmen vor Raubüberfallen auf – per Merkblatt.

Zum Glück wurde niemand verletzt: Gestern abend gegen 21:50 Uhr wurde ein Saunabrand in einem Hotel in Büdelsdorf in Schleswig-Holstein gemeldet. Rund 80 Hotelgäste, darunter auch Kinder, wurden aus dem Haus geleitet und für die Dauer der Arbeiten bei der Feuerwehr untergebracht und versorgt. Kurz nach Mitternacht konnte der Hotelbetrieb wieder aufgenommen werden, die Gäste konnten wieder in ihre Zimmer. Der Bereich um die Sauna wurde gesperrt, die Brandstelle von der Kriminalpolizei beschlagnahmt. Nach ersten Erkenntnissen dürfte ein technischer Defekt ursächlich sein. Die Stadtwerke klemmten den Stromkreis ab. Es entstand Gebäudeschaden, die Höhe des Sachschadens ist noch unklar. Ein Feuerwehrmann erlitt Atem- und Kreislaufprobleme.

Großen Mut bewies ein Mitarbeiter eines Hotels in Laboe bei Kiel. Am Montag abend stellte er fest, dass an der unbesetzten Hotelrezeption zwei Schlüssel fehlten. Als dieser die Zimmer aufsuchen wollte, vernahm er aus einem der beiden Räume Geräusche. In dem Hotelzimmer stellte er dann den 22-jährigen Tatverdächtigen fest, der sofort zu fliehen versuchte. Der Hotelangestellte konnte ihn jedoch festhalten und die Polizei alarmieren, die den ungebetenen Gast dann auch vorläufig festnahm. Es wurde Haftbefehl erlassen. Dem Tatverdächtigen können neben diesem Einschleichdiebstahl weitere Taten wie Spindaufbrüche im Meerwasserschwimmbad Laboe und verschiedene Diebstähle zugeordnet werden. Die Diebstähle wurden als gewerbsmäßig eingestuft.

Zu Einbrüchen in Hotels kam es im Sauerland. In Olpe gelangten unbekannte Täter durch Aufhebeln der Hintertür in ein Hotel. An verschiedenen Aufbewahrungsorten wurde Bargeld gestohlen, insgesamt mehrere hundert Euro. Der Sachschaden beträgt 100 Euro. In derselben Nacht wurde auch ein nahe gelegenes Hotel in der Westfälischen Straße heimgesucht, mit einiger Wahrscheinlichkeit von denselben Tätern. Sie brachen die Tür zur Küche auf und suchten auch hier nach Bargeld. Gestohlen wurde der Inhalt eines Sparschweins. Die genaue Höhe der relativ geringen Beute kann nicht bestimmt werden, der Sachschaden beträgt 150 Euro. In Altena galngten Täter in ein Hotel. Hierbei entstanden rund 1.100 Euro Sachschaden. Die Täter ließen ein Tablet-PC mitgehen.


Die Raubüberfälle auf Hotels haben in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Zuletzt kam es in Berlin zu seiner Serie an zum Teil brutalen Überfällen. Nach einem Aufruf der Polizei sieht sich nun der Dehoga-Landesverband dazu getrieben, per Merkblatt Hoteliers zu Präventationsmaßnahmen aufzufordern:

Maßnahmen gegen Raubüberfälle – Aus einem Merkblatt des Dehoga Berlin
Durch Präventionsmaßnahmen kann die Wahrscheinlichkeit von Raubüberfällen deutlich verringert werden. Die nachfolgenden Hinweise sollen dazu beitragen, sinnvolle Präventionsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.

1. Bauliche/technische Maßnahmen
Die Rezeption eines Hotels sollte so gestaltet sein, dass sie möglichst von der Straße aus einsehbar ist. Ein Täter würde so durch Passanten erkennbar werden, er würde wie auf einer „Bühne“ agieren.
Sowohl die Ein- und Ausgangs- als auch Rezeptionsbereiche sollten mit Kameras ausgestattet sein und zwar in alle Richtungen. Die Bildauflösung sollte so hoch sein, dass Personen auch gut zu erkennen sind. Auf gute Ausleuchtung ist dabei zu achten. Am Empfangsbereich sollten Kameras in Kopfhöhe montiert werden, die Gesichter von möglichen Tätern frontal zeigen.
An den Zugängen sind Hinweisschilder zur Videoüberwachung anzubringen.
Der Zugang in den Arbeitsbereich der Rezeption, hinter den Tresen, sollte Unbefugten nicht möglich sein.
In den Nachtstunden sollte die Eingangstür von Hotels verschlossen sein. Eine Video-Gegensprechanlage und gut sichtbare Anlage zur Video-Raumüberwachung wird empfohlen. Der Einlass sollte nach Prüfung der Identität des Gastes (z. B. durch Nennung der Zimmernummer und des Namens) erfolgen.
Unabhängig hiervon sollte eine Überfallmeldeanlage installiert werden.
Die Rezeption/der Kassenbereich ist mit einem Überfallmelder (Alarmknopf) für die Auslösung eines stillen Alarms auszustatten. Die Aufschaltung zu einer hilfeleistenden Stelle (z. B. Wach-/ Sicherheitsunternehmen) wird empfohlen.
Wertbehältnisse (Tresore) sollten mit mechanischen Zahlenkombinations- oder elektronischen Tastenschlössern ausgestattet sein.
Nebeneingangstüren sollten verschlossen sein, um unbefugtes Betreten des Betriebes durch Täter zu erschweren. Es werden einbruchshemmende Türen gem. DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 und die Ausstattung mit selbstverriegelnden Schlössern mit Anti-Panik-Funktion oder mit Fluchtwächtern empfohlen.
Fenster im Unter- oder Erdgeschoßbereich sollten gem. DIN EN 1627 RC 2 einbruchshemmend sein und sind während der publikumsschwachen Zeit verschlossen zu halten.

2. Organisatorische Maßnahmen
Ein Rezeptionsbereich sollte während der Nachtzeit ausreichend/gut beleuchtet sein. Bargeldbestände in öffentlichen Bereichen sind so gering wie möglich zu halten. Außenstehenden muss der Einblick in die Kasse sowie in Abrechnungsverläufe verwehrt sein.
Geldtransporte sollten tagsüber zu wechselnden Zeiten stattfinden und gegebenenfalls durch private Geldtransportunternehmen durchgeführt werden.
Beachtung finden sollten besonders Personen, die Mützen, Kapuzen, Schals oder Motorradhelme tragen. Bei verdächtigen Personen bitte umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110).

3. Verhalten bei einem Überfall
Möglichst die Ruhe bewahren, nicht unüberlegt handeln – keine Gegenwehr! Befolgen Sie widerspruchslos alle Weisungen, die mit vorgehaltener Waffe gegeben werden.
Leben und Gesundheit haben absolut Vorrang!
Prägen Sie sich folgende Punkte ein, die der Täterbeschreibung dienen: Alter, Größe, Statur, Haarfarbe, Sprache, besondere körperliche Merkmale, Bekleidung, Art der Bewaffnung, mitgeführte Gegenstände. Auch Fahrzeugtyp und -kennzeichen sowie Fluchtrichtung sind wichtig. (Täter hinterhersehen, aber nicht verfolgen!)
Eine gute Täterbeschreibung unterstützt wesentlich die Fahndung der Polizei!

4. Verhalten nach dem Überfall
Erste Hilfe für mögliche Verletzte sicherstellen. Polizei alarmieren (Notruf 110) und dabei möglichst genau angeben: Ort des Überfalls, kurze Täter-Beschreibung, welches Fluchtfahrzeug und welche Fluchtrichtung, Art der Bewaffnung.
Am besten bis zum Eintreffen der Polizei Notizen machen, um nichts zu vergessen!
Den Geschäftsbetrieb einstellen. Am Tatort darf nichts verändert oder berührt werden: Auch die kleinste Spur kann helfen, den/die Täter zu überführen!