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Striktes Rauchverbot in NRW – Auch Raucherräume verboten – Rauchen nur in privaten und geschlossenen Gesellschaften erlaubt

(Düsseldorf, 01. Mai 2013) NRW eifert Bayern nach: Seit dem 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen ein noch strikteres Rauchverbot, u.a. auch in Festzelten. Damit sich auch Raucherräume im Gastgewerbe verboten. Rauchen ist nunmehr lediglich bei privaten, geschlossenen Veranstaltungen erlaubt. Welche Auswirkungen dies gerade auf die getränkegeprägte Gastronomie haben wird, ist noch unklar.

Rauchverbot

Verstöße gegen das Rauchverbot können mit Geldbußen von bis zu 2500 Euro geahndet werden. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) forderte die Kommunen auf, das Rauchverbot in der Gastronomie überwachen.

Das Schlupfloch, seinen Gastbetrieb als Raucherclub zu betreiben, wurde nun auch geschlossen. Dagegen darf noch auf Terrassen oder Biergärten gequalmt werden. In Hotels darf allenfalls in Tagungsräumen oder anderen geschlossenen Räumen, in denen kein F&B-Service besteht, geraucht werden.

Alle Details zum Rauchverbot sind hier abrufbar: http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/fragen_und_antworten_zum_nichtraucherschutzgesetz_nordrhein-westfalen/index.php#keller