Skip to content

Studie von CHD-Expert über Gastro-Rauchverbot: Jeder vierte Betrieb erleidet deutlichen Gästeschwund

Über 70% können keinen Raucherraum einrichten – Repräsentative Befragung von 550 Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Hamburg, 26. November 2007
Jeder vierte gastronomische Betrieb in Niedersachsen und Baden-Württemberg hat seit Einführung des Rauchverbotes Anfang August einen Einbruch bei den Gästen von über zehn Prozent zu verkraften. Besonders betroffen sind Einraum-Kneipen (85% der befragten Betriebe). Interessant: Nur sechs Prozent der Gastronomen haben seit der Einführung neue Gäste hinzu gewonnen ohne gleichzeitig Stammgäste zu verlieren. Dies geht aus einer aktuellen Studie* des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert / Marktplatz Hotel hervor. In der zweiten Oktoberhälfte wurden 550 Entscheider der speisen- und getränkeorientierten Gastronomie in Niedersachsen und Baden-Württemberg telefonisch befragt. Die Quotierung nach Marktsegmenten erfolgte entsprechend den Gesamtmarktanteilen: Befragt wurden 286 Restaurant- und Gasthofbetreiber und 226 Kneipenwirte sowie 38 Bar- und Lounge-Betreiber.

chd-grafik_nr-studie-1.jpg

„43 Prozent der Gastronomen sind als Verlierer zu bezeichnen, da sie mindestens Gästeeinbußen im einstelligen Bereichen verzeichnen“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert. „Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste so groß sind, dass sie existenzbedrohend wirken können.“ Allerdings habe auch die Hälfte der Unternehmer keine Auswirkungen des Gastro-Rauchverbotes auf den Anteil der Stammgäste festgestellt.
Zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie nimmt Prof. Dr. Gertrud Höhler Stellung: „Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten. Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormund mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt.“
(Das gesamt Statement von Prof. Gertrud Höhler lesen Sie unten stehend.)

* Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“ wurde unabhängig erstellt und ist für 3.150 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, [email protected].

chd-grafik_nr-studie-2.jpg

Die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen:

Räumliche Voraussetzungen für separate Raucherräume
Nur jeder zweite gastronomische Betrieb der hauptsächlich betroffenen Segmente Restaurants, Bars und Kneipen verfügt über mehr als einen Gastraum. Bei den Bars (Spannbreite von American Bar bis Nachtbar) sind es sogar zwei Drittel, die ohne bauliche Maßnahmen keinen separaten Raucherraum einrichten können. Entgegen vieler Erwartungen verfügen schon knapp 30 Prozent der Betriebe während der Saison über eine bewirtschaftete Außenfläche mit Sitzgelegenheiten. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen unabhängig von der meteorologischen Situation auch Lärmschutzverordnungen eine Bewirtschaftung am Abend unattraktiv machen können. Bei nur 20 Prozent der Einraum-Betriebe besteht die grundsätzliche bauliche Möglichkeit zur Abtrennung eines weiteren Gastraums. Damit sind Tausende von Kneipen und Bars von den Ausnahmemöglichkeiten des Gesetzes von Beginn an ausgeschlossen!

Auswirkungen des Gesetzes auf die Anzahl der Gäste
43 Prozent der Betriebe sind als Verlierer der Nichtraucherschutzgesetzgebung zu bezeichnen, da sie einen Gästeschwund im mindestens einstelligen Bereich aufweisen. Gut die Hälfte von ihnen meldet sogar einen Gästeschwund von mehr als zehn Prozent. Erfahrungsgemäß sind unter diesen Betrieben wiederum viele, deren Verluste existenzbedrohend wirken können. Allerdings gibt es je nach Betriebstyp Unterschiede. Am geringsten betroffen sind grundsätzlich Betriebe mit mehr als einem Gastraum. Interessanterweise hat die Übergangsfrist in Niedersachsen offensichtlich den Effekt gehabt, dass sich weniger Gastronomen an die Vorschriften gehalten haben und sie den Gästen noch keine Änderungen zugemutet haben. In Baden-Württemberg hat sich nämlich das Verhältnis von Gewinnern und Verlierern schon stärker polarisiert.

Auswirkungen des Gesetzes auf die Zusammensetzung der Gäste

Wiederum insgesamt die Hälfte der Betriebe bemerkt auch keine Änderungen in der Zusammensetzung ihrer Gäste (Männer, Frauen, Junge und Alte, Stammgäste und Gelegenheitsgäste). Trotzdem sind 35 Prozent der Betriebe „Verlierer“, denn sie haben keinerlei Ausgleich der verlorenen Stammgäste durch neue Gästegruppen registrieren können. Als „Gewinner“ können sich nur sechs Prozent bezeichnen, denn sie haben keine Stammgäste verloren und trotzdem neue Zielgruppen (Frauen, Familien, junge Gäste) erobert. Gasthöfe und Restaurants sind die Betriebstypen, denen es am besten gelingt neue Gästegruppen zu aktivieren. Die Einraum-Betriebe (hauptsächlich Kneipen und Bars) haben den häufigsten Verlust an Stammgästen. Frühere Untersuchungen von CHD Expert haben festgestellt, dass der Anteil der Raucher in der Majorität der Kneipen mindestens fünfzig Prozent beträgt und in vielen Fällen mehr als drei Viertel der Gäste umfasst.

Auswirkungen des Gesetzes auf die Verweildauer der Gäste
Die Verweildauer der Gäste nach Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes ist abhängig vom Betriebstyp und damit der Funktion des Aufenthalts. Aber selbst bei ihren Stammgästen in den Restaurants haben 22% der Betreiber die Erfahrung gemacht, dass diese ihren Aufenthalt verkürzen. Gelegentliche Gäste reagieren weniger eindeutig (18%) und bei den Gästegruppen mit Kindern sind es nur noch neun Prozent, die eine deutlich kürzere Verweildauer zeigen. Es sind auch Frauen und Familien, die am ehesten ihren Aufenthalt verlängern. Insgesamt wird jedoch übereinstimmend berichtet, dass die Gäste weniger lange bleiben, womit Umsatzausfälle praktisch vorprogrammiert sind!

Auswirkungen des Gesetzes auf den Getränkekonsum der Gäste
Weniger Gäste und geringere Verweildauer müssen konsequenterweise Auswirkungen auf den Getränkekonsum haben. Aus den Kneipen wird der stärkste Rückgang beim Konsum von Fass- oder Flaschenbier berichtet. Allein 40% Prozent aller Betriebe stellen eine Verringerung fest und 14 Prozent sogar einen deutlich niedrigeren Absatz von Fassbier, der „Brotmarke“ der meisten Kneipen. Aber auch bei allen anderen Getränkekategorien gibt es erhebliche Einbußen. Da Kneipen naturgemäß praktisch ausschließlich vom Getränkeverkauf leben, sind mit diesen Einbußen auch erhebliche und im Einzelfall Existenz bedrohende Umsatzveränderungen verbunden.

Es treten jedoch Unterschiede bei den Betriebstypen und Getränkekategorien auf. Auch in den Restaurants berichten die Betreiber von deutlich wahrnehmbaren Verringerungen des Bierabsatzes und anderer alkoholischer Getränke, die zum Essen oder danach konsumiert werden. Bei einem Teil der Betriebe hat sich jedoch gleichzeitig der Absatz von alkoholfreien Getränken und Kaffee erhöht. Dies ist aller Wahrscheinlichkeit nach dem häufigeren Besuch von Frauen und Familien geschuldet. Eine Minderheit der Betreiber von Bars berichtet von wahrnehmbar besseren Getränkeabsätzen, jedoch kann dies in der Branche insgesamt den Absatz- und Umsatzverlust in allen Getränkekategorien nicht aufwiegen. Dazu sind die verfügbaren Öffnungszeiten auch weniger attraktiv für die größten Nutznießer rauchfreier Gasträume, nämlich der Familien und Eltern mit Kindern.

Statement von Prof. Dr. Gertrud Höhler zur CHD-Expert-Studie „Folgen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen“:

prof-dr-phil-gertrud-hohler.jpg

„Der fürsorgliche Staat macht Deutschland Schritt für Schritt zu einer Verbotsgesellschaft. Mit respektablen Argumenten schützt er die einen vor den anderen, hier die Nichtraucher vor den Rauchern und die Raucher vor sich selbst. Wer beiden Gastlichkeit anbietet, muss vom höchsten Wohltäter Staat natürlich Nachteile einstecken. Der Mittelständler zum Beispiel, dessen Einkommen aus dem Gastronomiebetrieb nicht reicht, um beiden getrennt glücklich zu machen – die einen im blauen Dunst, die anderen in klarer Kneipenlust.
Niemand bestreitet die tödliche Gefahr durch Nikotin. Niemand empfiehlt Raucherförderung als Staatsziel. Aber die Folgen des gesetzgeberischen Engagements für Nichtraucher müssen sorgsam abgewogen werden und verlangen auf der Zeitachse lange Vorlaufzeiten.
Für Gastronomen ist der überfallartige Anspruch des Staates, unter großen materiellen Opfern an seinen neuen Konzepten zur Bürgerbevormundung mitzuwirken, bisher in ihrem Berufsbild nicht angelegt. Ebenso wenig waren sie bisher angehalten, den Alkoholkonsum ihrer Gäste kritisch zu begleiten.
Die Regel, an die der Gesetzgeber sich halten könnte, lautet im Alltagsverständnis der Bürger so: Wenn der Schutz des einen vor den schädlichen Gewohnheiten des andern einen Dritten im Markt die Existenz kosten kann, dann stehen Bürgerrechte zur Disposition, die der Staat zu schützen hätte.
Der Nichtraucherschutz ist nur ein Schauplatz der neuen Hypermoral. Gleichzeitig dauert die Bagatellisierung von Rauchdrogen an, die viele junge Menschen auf einen Weg ohne Umkehrchance schicken, weil sie Gehirnprogramme verändern. Auch die Nikotinsucht kann am wirksamsten bei Heranwachsenden, in den Schulen und Jugendclubs bekämpft werden. Das moralische Strebertum der Gutmenschen weicht aber vor diesen anspruchsvollen Aufgaben zurück, um die imagewirksame öffentliche Aktion am Tatort Gastronomie als Pluspunkt zu buchen: der Staat schützt die Guten vor den Bösen.
Im Ansatz nur vorläufig steckengeblieben sind noch viel dramatischere Zugriffe auf Bürgerfreiheit und Persönlichkeitsrechte von Seiten der Gesundheitspolitik. Es ist eine Frage der Zeit, bis das Projekt erneut auf den Tisch kommt: Der informationell ausgespähte Bürger soll nun auch seine künftige Krankheitsgeschichte und sein genetisch vorbestimmtes Leidenspensum frühzeitig kennenlernen und dem Versicherer überlassen – zu entsprechend himmelstürmenden Tarifen, je nach Prognose. Millionenfach steht damit das Recht auf Nichtwissen und das Lebensglück der Bürger auf dem Spiel.
Aggressiver Nichtraucherschutz von Seiten der Politik als Auflage an Gastronomen soll davon ablenken, dass die wirksamere Maßnahme gar nicht erst geplant wird: den Menschen in einer wohlhabenden Gesellschaft soviel Lust auf ein gesundes, drogenfreies Leben zu machen, dass die Droge Nikotin zum Prestigekonsum völlig ungeeignet würde. Solange ergraute Herren aber Prestige holen mit Hasch- und Koksgeschichten aus ihrer Jugend, solange ganze Berufsgruppen ihr Partypensum nur mit Partydrogen durchstehen können, wirkt der Aktionismus in Sachen Nichtraucherschutz in Kneipen eher wie ein Ablenkungsmanöver.“

Prof. Dr. phil. Gertrud Höhler war Professorin für Literatur an der Universität Paderborn und ist eine international gefragte Publizistin und zählt zu den renommiertesten Beraterpersönlichkeiten im deutschsprachigen Raum. Nach langjähriger Tätigkeit als Universitätsprofessorin für Literaturwissenschaft entschloss sie sich, ihre Begabung für scharfe Analysen und problemorientiertes Denken in andere Bahnen zu lenken und als freie Beraterin von Wirtschaft und Politik zu arbeiten. Die Autorin zahlreicher Managementbücher ist Mitglied in Verwaltungsräten internationaler Konzerne und eine vielgefragte Rednerin. In ihren Vorträgen behandelt sie das Thema Führung unter den veränderten Bedingungen der heutigen Unternehmenswelt. Sogenannte „weiche Faktoren“ wie die Emotionale Intelligenz wurden in den Manageretagen viel zu lange vernachlässigt – die Zukunft liege in Mixed Leadership: Männer und Frauen als unschlagbares Team, nicht als Konkurrenten, sondern als konstruktive Ergänzung, so Höhler. Untermauert durch viele praktische Beispiele und die Visualisierung der Kernaussagen werden diese Vorträge zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Ihre jüngste Veröffentlichung „Aufstieg für alle. Was die Gewinner den Verlierern schulden.“ (erschienen September 2007 im Econ Verlag, 267 Seiten, ISBN-10: 3430200288 / ISBN-13: 978-3430200288) prangert sie den neuen Protektionismus an: Die Politik betreibt Abstiegsmanagement. Der „vorsorgende“ Staat macht Verlierer. Ohne Aufstiegsvision haben wir keine andere Wahl als den Abstieg. Darum ist der Kampfruf „Aufstieg für alle“ ohne Alternative. Aufsteiger sind auch Stellvertreter. Sie schulden uns Aufstiegsziele. Sie müssen Garanten für den Wertbesitz der Gesellschaft sein. Wo die klugen Köpfe nicht das Herz auf ihrer Rechnung haben, scheitern alle Projekte. Die Erfolgreichen müssen ihr Bestes geben, damit die Verlierer von heute morgen an ihrer Seite sind. Wo die Gewinner diskriminiert werden, haben auch die Verlierer keine Chance. Wo die Starken sich abkoppeln, sind die Schwachen bald isoliert. Sie werden auch die Starken stürzen. Wir brauchen ein neues Ethos für Aufsteiger. Sein Kerngebot: Aufstieg verpflichtet!


Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

Mehr unter:
http://www.chd-expert.de
http://www.tophotelprojects.com