Ärger mit Urlaubsgutscheinen: Ab-in-den-Urlaub.de abgemahnt
Hamburg – Für betroffene Urlauber kam der Ärger nach der Reise. Das Reiseportal ab-in-den-urlaub.de hatte ihnen bei der Buchung einen Geldgutschein versprochen, der dann spätestens 28 Tage nach der Reise ausgezahlt werden sollte. Tatsächlich aber warten immer noch viele Kunden auf die Auszahlung des Geldes, berichtete der NDR. Verbraucherschützer kritisieren das Verhalten von Unister Travel immer wieder als irreführend. Im Zuge der NDR-Recherchen hat die Wettbewerbszentrale das Unternehmen nun abgemahnt.