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AGG

Sind Erwachsenen-Hotels “problematisch”? Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Kinder-Verbot könnte gegen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen

    Berlin – Irre Diskussion: Die jüngsten Medienberichte über Ausschluss von Kindern unter 16 Jahren in einigen wenigen Häusern führte bereits zu Schlagzeilen wie “Kinderhasser-Hotels”. Nun legte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach: Ein Kinder-Verbot könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, weil damit auch Erwachsenen, eben: Eltern, der Zutritt verweigert würde. Wie weit das AGG tatsächlich anwendbar ist, war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von richterlichen Entscheidungen. Offenbar bedarf es erneut eines Grundsatzurteils über das Hausrecht von Hoteliers.