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Alexander Freiherr Knigge

Empfindliche Niederlage für Holidaycheck: A&O gewinnt vor Landgericht Hamburg – Bewertungsportal sei Wettbewerber – Generell dürfen Hotels weiterhin bewertet werden

    (Hamburg, 04. April 2013) Holidaycheck muss nachweisen können, dass negative Behauptungen über Hotels wahr sind. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. In diesem Verfahren hatte A&O Hostels und Hotels gegen das zum Burda-Konzern gehörende Hotelbewertungsportal geklagt. Nachdem im August 2012 dazu bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen worden war, hat das Landgericht nun mit einem Urteil vom 21. März 2013 die Hauptsache bestätigt (Aktenzeichen 327 O 494/12).

    A&O Hotels ./. holidaycheck.de: Neuer Schlagabtausch vor und außerhalb Gericht

      Keine Weihnachtsruhe: Zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de geht der Schlagabtausch weiter. Nun behauptete das zum Burda-Konzern gehörende Bewertungsportal, in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewinnen zu werden. Wohl bemerkt: Das Urteil wird erst voraussichtlich am 04. Januar 2012 verkündet. Das Gericht habe nun in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der Berufung von A&O gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg keine Chance einräume – heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheck.de (siehe unten stehend). A&O-Anwalt Dr. Alexander Freiherr Knigge hält dagegen: Das Oberlandesgericht hab ausdrücklich bestätigt, dass sich die Veröffentlichung von Nutzermeinungen bei holidaycheck.de an den Maßstäben des Wettbewerbsrechts messen lassen müsse. Betrieb des Portals und auch Veröffentlichung von Bewertungen seien als sogenannte “geschäftliche Handlung” von holidaycheck.de zu sehen. Damit kommen auch grundsätzlich Unterlassungsansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs in Frage.