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Anspruch

TUI-Flugzeuge / Foto: TUI

Welche Rechte haben Fluggäste – Neues im Reiserecht – TUIfly sagt alle Flüge ab

    Düsseldorf, 07. Oktober 2016 – Die Fluglinie Tuifly hat für den heutigen Freitag wegen kurzfristiger Krankmeldungen der Crews alle ihre Flüge abgesagt. Insgesamt sollen 108 Flüge ausfallen – 54 Flüge von Deutschland und 54 Rückflüge. Wenn nicht alles nach dem Flugplan verläuft, sind Reisende jedoch nicht rechtlos. Arag-Experten erläutern, welche Rechte Kunden von Airlines haben und was sie tun müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Top 10 Ausstattungswünsche von Geschäftsreisenden – Einrichtung in Serviced Apartments

      (Berlin, 04. September 2014) Geschäftsreisende stellen oft andere Ansprüche an ein Hotel als Individualgäste. Das hat das ApartHotel Residenz Am Deutschen Theater in Berlin erkannt und eine Umfrage mit über 150 Stammgästen zum Thema „Ausstattung in den Business Apartments“ durchgeführt. Fitness und Entspannung nach der Arbeit, kleine Alltagshelfer sowie büroähnliche technische Ausstattung stehen bei den geschäftlich Reisenden hoch im Kurs.

      Konflikt um Fluggastrechte: Entschädigung erst bei fünf Stunden Flugverspätung

        (Berlin, 14. April 2014) Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch, ob Passagiere künftig je nach Entfernung des gebuchten Flugs bei drei-, fünf- oder siebenstündigen Verspätungen gegenüber Airlines einen Anspruch auf Entschädigung haben werden. In der Antwort auf eine sog. Kleine Anfrage der Grünen im deutschen Bundestag heißt es, derzeit unterstütze eine „deutliche Mehrheit“ der EU-Staaten den Vorschlag der Brüsseler Kommission, Reisenden bei Verbindungen innerhalb der EU eine Kompensation erst bei einer Flugverzögerung von fünf Stunden und bei längeren Strecken sogar erst bei Verspätungen von neun und zwölf Stunden zuzugestehen.

        Umfrage: Sechs von zehn Fluggästen kennen ihre Rechte nicht – Online-Rechner ermittelt Ansprüche und liefert Musterschreiben

          (München, 24. März 2014) Die meisten Deutschen wissen nicht, was ihnen zusteht bei Verspätung, Überbuchung oder Ausfall ihres Flugs. Das hat eine Umfrage von finanztip.de ergeben. Ein neuer Online-Rechner der Verbraucher-Webseite bietet jetzt Unterstützung: Mit wenigen Klicks können Passagiere herausfinden, welche Ansprüche sie in ihrem Fall geltend machen können. Bis zu 600 Euro Entschädigung sind möglich – sogar noch drei Jahre nach dem Flug.