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A&O Hotels und Hostels

Hotelpreise mit Bettensteuern: HRS verlangt Endpreise inklusive aller Steuern

    (Köln, 14. Februar 2014) Marktmacher HRS stellt klar: Nur komplette Hotelzimmer-Preise „inklusive aller anwendbaren Steuern und Preiskomponenten“ dürfen in dem Buchungsportal angezeigt werden. Dazu sei man gesetzlich verpflichtet, so ein HRS-Sprecher. Für Hotels in Städten und Gemeinden mit Bettensteuer bedeutet dies: HRS muss dem Gast bei der Buchung entweder der Preis angezeigt werden, der die Bettensteuer enthält oder ein Preis ohne Bettensteuer, die dann aber auch nicht zusätzlich vor Ort kassiert werden darf, sondern vom Hotel getragen werden muss (wie andere Kostenfaktoren auch, deren Höhe bei Buchung nicht feststehen). Entscheidend sei, dass kein Gast darf vor Ort zusätzlich zur Kasse gebeten werden, so das Buchungsportal.

    Neues Urteil: Holidaycheck.de haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für Hotelbewertung – Kammergericht Berlin weist Klage von A&O Hotels in der Berufung erneut ab

      (Berlin, 17. Mai 2013) Holidaycheck.de haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für eine Hotelbewertung. Dies entschied das Kammergericht in einem Urteil vom 16. April 2013, wie jetzt bekannt wurde (Aktenzeichen 5U 63/12, Revision zugelassen). In dem Urteil hat es eine Klage der A&O Hotels auch in der Berufung abgewiesen und als unbegründet beurteilt. Diese Entscheidung ist ein neuer Sieg des zum Burda-Konzerm gehörenden Bewertungs- und Buchungsportale im juristischen Krieg mit der Berliner Low-Budget-Hotelkette. Die Liste der erstrittenen Geichtsurteile ist bereits lang und die Entscheidungen zum Teil widersprüchlich. Einerseits heißt es, Holidaycheck.de sei aufgrund der aktiven Hotelvermarktung ein Wettbewerber zu Hotels, dann wird wieder die gegenteilige Richterhaltung geurteilt. Zuletzt hatte A&O vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil erstritten, nach dem holidaycheck.de nun den Nachweis für negative Gästebehauptungen über Hotels erbringen müsste.

      Empfindliche Niederlage für Holidaycheck: A&O gewinnt vor Landgericht Hamburg – Bewertungsportal sei Wettbewerber – Generell dürfen Hotels weiterhin bewertet werden

        (Hamburg, 04. April 2013) Holidaycheck muss nachweisen können, dass negative Behauptungen über Hotels wahr sind. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. In diesem Verfahren hatte A&O Hostels und Hotels gegen das zum Burda-Konzern gehörende Hotelbewertungsportal geklagt. Nachdem im August 2012 dazu bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen worden war, hat das Landgericht nun mit einem Urteil vom 21. März 2013 die Hauptsache bestätigt (Aktenzeichen 327 O 494/12).

        A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

          Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

          Hotelmarketing – Urteil: Hotelbewertungen müssen stimmen

            Klares Urteil: Wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen. In einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de urteilte nun das Landgericht Hamburg, dass der Wahrheitsgrundatz auch für Portalbetreiber, die Hotelübernachtungen selbst verkaufen, gelte.

            A&O Hotels ./. holidaycheck.de – Analyse ergibt: Vorschnelle Pressemitteilung vom Gericht – Das letzte Urteil ist noch nicht gesprochen

              Aufregung um eine Pressemitteilung: Die kürzlich vom Kammergericht Berlin verbreitete Verlautbarung über einen – abschlägig beschiedenen – Eilantrag des Hostel- und Hotelbetreibers A&O gegen HolidayCheck sorgt für Verwirrung. Hat das Gericht Bewertungsportalen wirklich einen „Freibrief“ erteilt, jede Bewertung ohne Prüfung und Nachforschung zu veröffentlichen? Es lohnt sich, die im Wortlaut veröffentlichte Entscheidung und die Hintergründe näher zu betrachten. Die Pressemitteilung erscheint dabei unvollständig und der Beschluss des Kammergerichts zumindest fragwürdig.