Hotelpreise mit Bettensteuern: HRS verlangt Endpreise inklusive aller Steuern
(Köln, 14. Februar 2014) Marktmacher HRS stellt klar: Nur komplette Hotelzimmer-Preise „inklusive aller anwendbaren Steuern und Preiskomponenten“ dürfen in dem Buchungsportal angezeigt werden. Dazu sei man gesetzlich verpflichtet, so ein HRS-Sprecher. Für Hotels in Städten und Gemeinden mit Bettensteuer bedeutet dies: HRS muss dem Gast bei der Buchung entweder der Preis angezeigt werden, der die Bettensteuer enthält oder ein Preis ohne Bettensteuer, die dann aber auch nicht zusätzlich vor Ort kassiert werden darf, sondern vom Hotel getragen werden muss (wie andere Kostenfaktoren auch, deren Höhe bei Buchung nicht feststehen). Entscheidend sei, dass kein Gast darf vor Ort zusätzlich zur Kasse gebeten werden, so das Buchungsportal.