Neue Arbeitsstättenverordnung: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden zu Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwegen und Notausgängen – Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig prüfen
Kassel, 08. Dezember 2016 – Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist am 3. Dezember in Kraft getreten. Eine Konkretisierung fand im Bereich der Arbeitsschutz-Unterweisung statt. Dadurch werden die Beschäftigten in die Lage versetzt und aktiv angehalten, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. Genannt werden hierbei in erster Linie Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Die Änderung ist also eine praxisgerechte Hilfe für Arbeitgeber, damit diese ihrer gesetzlichen Verpflichtung besser nachkommen können.