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Arbeitszeit

Biergarten

Gastronomie: Bundesweite Zollkontrollen decken erschreckend hohe Zahlen an Verstößen gegen Mindestlohn auf – Löhne und Sozialversicherungen unterschlagen – Etliche Festnahmen – Negatives Images des Gastgewerbe

    (Berlin, 09. Juli 2015) Bei bundesweiten Zollkontrollen kommt ein bedenkliches Bild der (Klein)Gastronomie – Gaststätten und Imbissbuden – hervor: Mindestlohn wird nicht bezahlt, Sozialversicherungsbeiträge unterschlagen, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und illegale Beschäftigung von Ausländern. Bei den Zollkontrollen im Juni wurden auch etliche Gastro-Mitarbeiter vorläufig festgenommen.

    Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

    Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

      (Berlin, 03. Februar 2015) Seit dem 1. Januar ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Mit sich bringt es eine deutlich erhöhte Dokumentationspflicht. Zentral ist dabei der Bereich der Arbeitszeiterfassung. Das Gesetz schreibt in Paragraph 17 vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind. Damit soll verhindert werden, dass der Mindestlohn durch zu lange Arbeitszeiten unterlaufen wird. Die Pflicht gilt für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.958 Euro. Wer nicht dokumentiert, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

      Konzepte gegen die Mindestlohn-Pleite: Legale Schlupflöcher gegen Entlassungen und Preiserhöhungen

        (Hamburg, 06. Januar 2015) Der Mindestlohn schlägt voll zu: Besonders privat geführte Gastbetriebe in den neuen Bundesländern müssen sich zum Teil stark steigenden Personalkosten und Preissteigerungen bei Lieferanten kämpfen. Erste Hotels und Restaurants haben bereits Mitarbeiter entlassen müssen und sind zu weiteren Einsparungen gewzungen. So werden z.B. Bars oder Restaurants später oder nur abends geöffnet. Manch ein Hotel verzichtet auf das A-la-carte-Geschäft und bietet statt Dinner nur noch Frühstück. Zudem sind Preissteigerungen für die Gäste zwischen fünf und zehn Prozent oftmals nötig.

        Was man im Hotel verdient: Durchschnittlich 1.801 Euro für Hotelfachleute – 50% verdient weniger als 1.636 Euro – Zwei Drittel müssen regelmäßig Überstunden machen

          (Berlin, 20. November 2013) Das Bruttomonatseinkommen von Hotelfachleuten beträgt ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich 1.801 Euro. Die Hälfte der Hotelfachleute verdient weniger als 1.636 Euro. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben stellen sich bei Monatseinkommen und Sonderzahlungen deutlich besser. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Online-Umfrage des Internetportals lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 470 Hotelfachleute haben sich daran beteiligt.

          Zimmermädchen-Reportage bei RTL – Waldorf Astoria untersuchte Bezahlung bei GRG Services Group – Hoteldirektor: Tariflohn und tatsächliche Arbeitszeit wurden abgerechnet

            (Berlin, 27. Juni 2013) Der “Shitstorm” bei Facebook war wohl voreilig: Die vom RTL-“Team Wallraff” erhobenen Vorwürfe, die Zimmermädchen der GRG Services Group würden u.a. im Waldorf Aastoria Berlin nicht ordentlich bezahlt, sind offenbar nicht haltbar. Nun stellte Hoteldirektor Friedrich W. Niemann erneut klar: Der gesetzliche Tariflohn wurde entrichtet, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sei berechnet worden und Überstunden wurden abgegolten. Dies sei Ergebnis einer internen Untersuchung.