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Aufwand

Mindestlohn: Höhere Kosten und Bürokratiefrust in Gastronomie und Hotellerie – 87,4 Prozent der Betriebe unterstützen Dehoga-Forderung nach Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit

    Berlin – Der Mindestlohn kommt das Gastgewerbe teuer zu stehen – das ist die zentrale Botschaft der qualifizierten Branchenumfrage mit bundesweit knapp 5.000 teilnehmenden Betrieben: Fast drei Viertel (74%) verzeichnen seit 1. Januar 2015 Personalkostensteigerungen. Hinzu kommen für eine breite Mehrheit (67%) gestiegene Kosten für Lieferanten und Dienstleister. 62,3 Prozent beklagen sinkende Erträge.

    Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

    Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

      (Berlin, 03. Februar 2015) Seit dem 1. Januar ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Mit sich bringt es eine deutlich erhöhte Dokumentationspflicht. Zentral ist dabei der Bereich der Arbeitszeiterfassung. Das Gesetz schreibt in Paragraph 17 vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind. Damit soll verhindert werden, dass der Mindestlohn durch zu lange Arbeitszeiten unterlaufen wird. Die Pflicht gilt für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.958 Euro. Wer nicht dokumentiert, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

      Echte Innovation im Kameha Grand Bonn: iPad-App mit Livestream zur Kameras in der Küche und elektronische Speisekarte

      Allergenkennzeichnung heute im Bundesrat verabschiedet – Minimale Anpassung – Künftig mehr Aufwand für Hotellerie und Gastronomie

        UPDATE (Berlin, 28. November 2014) Darüber ärgern sich Hoteliers und Gastronomen besonders: Ab 13. Dezember gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung in allen EU-Staaten. Auch in Deutschland wird die EU-Verordnung in Kraft treten. Heute wurde diese abschließend im Bundesrat verhandelt. Es gibt nur minimale Anpassungen. Der Verwaltungs- und Arbeitsaufwand für Kennzeichnungen der Speisen und Getränke wird in der Hotellerie und Gastronomie dennoch steigen.