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Auslands Aufenthalt

Deutsche Unternehmen unterschätzen ihre Fürsorgepflicht gegenüber ins Ausland entsandten Mitarbeitern – Münchener Fachveranstaltung will über Reiserisiken und geeignete Präventionsmaßnahmen aufklären

    Entsenden deutsche Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland, sind sie sich ihrer Fürsorgepflicht in der Regel bewusst. Erkranken ihre Mitarbeiter aber oder geraten in eine akute Gefährdungssituation, erweisen sich deutsche Unternehmen in der konkreten Hilfe weniger professionell als Unternehmen anderer Länder. Lösungsansätze verspricht die Fachveranstaltung „Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Management von Reiserisiken bei Auslandsentsendungen“, eine gemeinsame Veranstaltung von April Financial Services, International SOS und der Kanzlei Salans LLP am 9. Oktober 2012 in Haar bei München.