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Ausnahmen

Gesetz beschlossen: Mindestlohn gilt ab 1. Januar 2015 – Übersicht der Ausnahmen und Regelungen

    UPDATE (Berlin, 03. Juni 2014) Die Bundesregierung hat nun das entsprechende Gesetz beschlossen: Ab 1. Januar 2015 gilt allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen. Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant, so dass das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten könne, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Man gehe davon aus, dass infolge der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 dann 3,7 Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn erhalten werden. Wie nun bekannt wurde, soll der Mindestlohn bereits ab 2017 alle zwei Jahre angehoben werden. Darauf haben sich Medienberichten zufolge Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geeinigt. Die Lohnsteigerung soll analog zur Tariflohnentwicklung in den 24 Monaten zuvor ausfallen, heißt es. Die Einigung sei ein Kompromiss in der Mindestlohn-Kommission.

    Nur wenige Ausnahmen – Einigung zum Mindestlohn steht

      (Berlin, 20. März 2014) Keine große Überraschung just am Frühlingsanfang: Der Mindestlohn ist ein zentrales Projekt der großen Koalition. Millionen Bürger sollen mindestens 8,50 pro Stunde mehr Geld in der Tasche haben. Nur Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose sollen davon ausgenommen werden. Sehen Sie dazu einen aktuellen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/weitere-tv-reports/nur-wenige-ausnahmen-einigung-zum-mindestlohn-steht/