Neues Reiseurteil: Baustelle am Strand ist kein Reisemangel
Düsseldorf, 03. August 2016 – Eine Baustelle am Strand kann nicht als Reisemangel geltend gemacht werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München wiesen nun die Reiserechts-Experten von Arag hin.