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BayVGH

Bettensteuer – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Keine Chance für Matratzen-Maut in München

    Weitere Chancen für Extra-Abzocke gibt es nicht mehr: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nun entschieden, dass die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München rechtswidrig ist. Die Regierung von Oberbayern habe deswegen zu Recht die Genehmigung der Satzung versagt. Die Bettensteuer darf damit nicht erhoben werden. Bundesweit ist die Matratzen-Maut allerdings weiter auf dem Vormarsch – immer mehr Städte und Gemeinden führen die Zwangsabgabe ein.