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Bestpreis

Urteil gegen Hotels: OTA dürfen zurückschlagen, tun es aber nicht – Jeder will Geschäft machen – Nur: Onlinebuchung muss schnell und einfach sein

    Köln, 26. Februar 2017 – Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird: Obwohl OTA Hotels, die ihre Zimmer woanders, z.B. auf der eigenen Webseite, günstiger anbieten, schlechter listen dürfen, tun sie es offenkundig nicht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az. 88 O 17/16) zeigt, dass das derzeitige Geschäftsgebaren in der Post-Ära der Bestpreisklauseln einigermaßen fair (geblieben) ist. Denn: Jeder will ja Geschäft machen.

    Marek Gawel

    Bei Direktbuchung immer 10 Euro günstiger – Interview mit Marek Gawel vom Bellevue Rheinhotel Boppard

      Boppard, 22. Februar 2017 – Vor rund einem Jahr stieg Marek Gawel bei Best Western aus: Sein Bellevue Rheinhotel in Boppard ist heute mit immer mehr Direktbuchungen stärker denn je. Er macht den OTA klar, dass alle Buchungspartner dieselben Raten bekommen – aber bei Reservierungen über bellevue-boppard.de der Preis stets zehn Euro günstiger ist. Wie das gut funktioniert, erläutert er im Interview bei HOTELIER TV & RADIO.

      Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

      IHA warnt vor neuen AGB von booking.com – Verpflichtende Ratenparitäts-Klausel birgt Risiken

        (Berlin, 29. Juni 2015) Ende letzter Woche teilte Booking.com seinen Vertragspartnern kurzfristig mit, dass das Buchungsportal unbeeindruckt von der Abmahnung des Bundeskartellamts vom 2. April 2015 weiterhin auf seiner Ratenparitätsklausel bezüglich der Hotel-Websites beharre. Setze der Hotelpartner die Zusammenarbeit mit dem Portal nach dem 1. Juli fort, träten die neuen AGB von Booking.com automatisch in Kraft.

        Bundeskartellamt gegen HRS: Ratenparität steht vor dem Aus

          (Bonn, 22. Oktober 2013) Die Stunde der Ratenparität hat geschlagen: Die sog. Bestpreis-Klausel von HRS steht offenbar vor dem Aus. Im dem laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes (wir berichteten) verdichten sich die Hinweise, dass diese Vertragsbestimmungen den Wettbewerb behindere und damit mit hoher Wahrscheinlichkeit untersagt werden könnte. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, habe Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt selbst seine negativen Erfahrungen mit der HRS-Knebelklausel gemacht. Die Verlängerung einer privaten Hotelbuchung vor Ort fiel teurer aus, da das Hotel den günstigsten Preis über HRS anbieten musste.

          Justbook: Einstweilige Verfügung gegen Bestpreis von hrs.de

            Nächster Schlag gegen Deutschlands führendes Hotelbuchungsportal: Die neue Berliner Last-Minute-Vermarktungsplattform justbook.com hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen die Bestpreis-Regelung von hrs.de erwirkt. Damit müsse die in der Hotellerie umstrittene Klausel ausgesetzt werden, sagte Justbook-Geschäftsführer Ogjnen Zeric. Die EV sei im Prinzip wie eine Vorentscheidung im laufenden Kartellamtsverfahren zu werten.