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Bundesverwaltungsgericht

Kölner Bettensteuer: Endgültig rote Karte durch Bundesverwaltungsgericht

    (Leipzig/Köln, 12. August 2013) Endgültig rote Karte durch das Bundesverwaltungsgericht: Die Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung ist nun Vergangenheit. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

    Kanzlei Kanzler Kern Kaiser erfolgreich gegen die Bettensteuer – Anwaltskanzlei der Verbandsjustitiarin vertritt Hoteliers bis vor das BVG

      „Das Bundesverwaltungsgericht hat meine Argumentation in seiner Urteilsbegründung teilweise wörtlich übernommen.“ – Nicht ohne Stolz kommentiert der Kreuznacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stefan Huth, das Urteil aus Leipzig vom 11. Juli 2012 zur sog. „Bettensteuer“. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Gemeinden zwar Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.