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Currywurst Urteil

„Currywurst-Urteil“: Nur 7% Umsatzsteuer an der Imbisstheke – 19% in der Gaststube

    Etwas mehr Klarheit im Steuerdschungel: Der Bundesfinanzhof hat nun eine weitere Regelung bei der Umsatzbesteuerung im Gastgewerbe getroffen. Fast Food an der Imbisstheke (Verzehr stehend) darf mit sieben Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Gibt es Tische und andere Sitzgelegenheiten müssen 19 Prozent berechnet werden. Unklar ist, wie Außer-Haus-Betriebe im Alltag damit um gehen können – bietet z.B. ein Imbisswagen auch Plastikstühle und kleine Tischchen mit an, besteht weiterer Klärungsbedarf. Experten erwarten weitere Regelungen zum sog. Currywurst-Urteil.