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D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Kampf um die Sonnenliege – Reservieren per Handtuch erlaubt?

    (Frankfurt/Main, 11. Juli 2013) Die Angst, keine Liege mehr am Pool oder Hotelstrand zu bekommen, treibt viele Feriengäste auch im Urlaub zeitig aus den Federn: Oft schon im frühen Morgengrauen werden die besten Liegestühle mit Badetüchern “reserviert“. Doch ist diese vorsorgliche Belegung des Lieblingsplatzes eigentlich erlaubt? Können andere Badegäste die Handtücher einfach wieder wegnehmen? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps, wie Urlauber einen Liegestuhl-Krieg vermeiden können.