Kombination von Dienstreise und Privatvergnügen: Was erlaubt ist und was nicht
(Nürnberg, 23. September 2014) Die Businesskonferenz in Berlin, der Pitch in Paris oder die Messe in Mailand – laut einer deutschlandweiten Umfrage kombinieren immer mehr Reisende solche Geschäftstermine mit ein paar Tagen Urlaub oder einem freien Wochenende. Was man dabei steuerlich geltend machen kann und was nicht, erläutert das Hotelbuchungsportal hotel.de.