Skip to content

Dienstreise

Kombination von Dienstreise und Privatvergnügen: Was erlaubt ist und was nicht

    (Nürnberg, 23. September 2014) Die Businesskonferenz in Berlin, der Pitch in Paris oder die Messe in Mailand – laut einer deutschlandweiten Umfrage kombinieren immer mehr Reisende solche Geschäftstermine mit ein paar Tagen Urlaub oder einem freien Wochenende. Was man dabei steuerlich geltend machen kann und was nicht, erläutert das Hotelbuchungsportal hotel.de.

    Hotelbuchung: Dienstreise oft nur Vorwand

      Jeder dritte Deutsche hat es schon mindestens einmal getan: Sich zu einem außerehelichen Rendevous im Hotel getroffen. Eine Geschäftsreise mit Übernachtung ist eine gute Tarnung für Fremdgänger. Denn knapp 60 Prozent der Deutschen schätzen die Anonymität eines Hotels für ein Treffen mit der heimlichen Liebschaft und können sich keinen anderen Ort vorstellen. Zu diesen Erkenntnissen kommt das Hotelbuchungsportal hotels.com bei einer Befragung.