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Einstweilige Verfügung gegen

Unister: Erneut Einstweilige Verfügung gegen „Computerbild“ – In wesentlichen Punkten

    „Computerbild“ nennt es „Pressefreiheit“ – das Landgericht Leipzig sieht darin schwerwiegende Verstöße. Wesentliche Vorwürfe der Titelgeschichte der Special-Interest-Zeitschrift (Ausgabe 15/2012 vom 30. Juni) wurden nun per Einstweiliger Verfügung untersagt. „Computerbild“ darf demnach nicht mehr behaupten, „die Anzeige der noch vorhandenen Restplätze/Sitzplätze unter Bezug auf ein konkretes Angebot für einen Flug auf www.fluege.de sei frei erfunden“. Für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung setzte das Landgericht Leipzig ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro – falls dies nicht beigetrieben werden könne droht Ordnungshaft von sechs Monaten bis zwei Jahren – fest.