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BGH-Urteil erlaubt sog. Screen-Scraping – Auslesen von Flugdaten von Online-Reisebüros ist nicht unlauter

    (Karlsruhe, 02. Mai 2014) Das automatische Auslesen von Flugdaten auf den Webseiten der Airlines (Screen Scraping) ist nicht unlauter, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Damit wird ein das Berufungsurteil aufgehoben und eine Klage von Ryanair an das Oberlandesgericht Hamburg (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12) verwiesen. Damit dürfen u.a. die Reiseportale cheaptickets.com, opodo.com, fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de auch weiterhin Flüge von Ryanair anbieten. Der Billigflieger wollte das mit seinen AGB verhindern.

    Arbeitgeber dürfen Job-Daten in Internetforen auswerten

      (Berlin, 02. Januar 2014) Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Die Linke mit. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen setzte allerdings voraus, „dass sie nach Art und Umfang in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist“.

      Arbeitgeber dürfen Job-Daten in Internetforen auswerten

        (Berlin, 02. Januar 2014) Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Die Linke mit.