BGH: Schadensersatz, wenn Internetanschluss nicht funktioniert – Wichtigkeit für Wirtschaftsleben und Privatleben erheblich
(Lünen, 29. Januar 2013) Für jeden Deutschen ist der ungestörte Zugang zum Internet nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) so wichtig, dass ein einklagbarer Schadensersatzanspruch bei Ausfall des Internets gegen den Anbieter besteht. Darauf macht der auf Informationstechnologierecht spezialisierte Fachanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke2.0 aufmerksam.