Hochwasser: Steuererleichterungen für Flutopfer – Steuervorauszahlungen verlegen – Stundung fälliger Steuern – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
(Berlin, 09. Juni 2013) Auch die Finanzminister helfen den Flutopfern: Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen nun Erleichterungen für vom Hochwasser Betroffene beschlossen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.