Skip to content

Gefährdung

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - So können Betriebe die Vorgaben umsetzen

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung: So können Betriebe die Vorgaben umsetzen

    (Düsseldorf, 18. März 2015) Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb durchzuführen. Neu zu berücksichtigen ist seit Oktober 2013 die Verpflichtung eine Beurteilung hinsichtlich der psychischen Belastung zu integrieren. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (Ifaa) erläutert wie Betriebe dies umsetzen können.