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gelockert

Mindestlohn bleibt ein Experiment

Mindestlohn: Dokumentationspflichten gelockert, aber nur ein ein bisschen – Ministerium beklagt Unwissenheit im Gastgewerbe: Flexible Arbeitszeiten in Saisonbetrieben doch machbar

    UPDATE (Berlin, 01. Juli 2015) Gute Nachrichten, aber nur ganz kleine: Bei den Dokumentationspflichten in Sachen Mindestlohn wird eine leichte Lockerung per Verordnung eingeführt. Dies kündigte Bundesarbeitsministerium Andrea Nahles mit. Die Einkommensgrenze zur Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten wird auf 2.000 Euro beschränkt – aber nur bei Arbeitsverhältnissen, die einen längeren Bestand haben und bei denen das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt stets oberhalb der Mindestlohnschwelle von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde liegt, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Diese Einkommensschwelle lag bisher bei 2.958 Euro im Monat. Weitere Details lesen Sie hier: