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Geschäftessen

Bewirtungsaufwendungen in gastronomischen Unternehmen: Nicht alle Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig

    Nicht alle betrieblich veranlassten Aufwendungen werden steuerlich gewinnmindernd als Betriebsausgaben berücksichtigt. Bewirtungsaufwendungen sind nur abziehbar, wenn die Höhe der Kosten angemessen ist. Darauf weist der renommierte Steuerberater-Verbund für das Gastgewerbe ETL ADHOGA in Berlin hin. Bewirtungskosten liegen vor, wenn ein Unternehmer Geschäftspartner, beispielsweise Kunden oder Lieferanten (auch die Begleitpersonen derer oder Pressevertreter) zum Essen oder Trinken einlädt, um die Geschäftsbeziehungen zu vertiefen bzw. neue aufzubauen, Informationen auszutauschen oder einfach einen Vertragsabschluss zu feiern.