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Grundsatzurteil

Tochscreen-TV in Hotellobby wie bei Novotel

Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern

    Karlsruhe – Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Hotels der Gema keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen muss, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können.

    Bettensteuer-Formel

    Rückschlag: Bettensteuern in Hamburg und Bremen bleiben bestehen – Bundesfinanzhof weist Revisionen ab – Musterklagen gescheitert

      Berlin/München, 16. Juli 2015) Das Urteil steht fest, die Begründung folgt in einigen Wochen: Die Musterklagen gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen sind gescheitert. Der Bundesfinanzhof wies die Revisionen ab. Dies teilte die beiden Spitzenverbände der Hotellerie, Dehoga und IHA, mit. Sie hatten die Klagen der Hoteliers unterstützt. Erhofft hatte man sich ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung für alle Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit Enttäuschung und Sorge nehme man die heute bekannt gewordene Entscheidung zur Kenntnis, wurde mitgeteilt. Die Urteilsbegründung sei erst im September zu erwarten.

      Bettensteuer-Formel

      Freiburg: Übernachtungsteuer ist rechtmäßig – Neues Grundsatzurteil gegen Hotels

        (Freiburg/Breisgau, 20. Januar 2015) Die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Übernachtungsteuer vom 15. Oktober 2013 ist rechtmäßig. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann. Die mit der Übernachtungsteuer verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungsbetriebe sind nicht unverhältnismäßig. Die Satzung verletzt auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz.

        Neues Grundsatzurteil stärkt Hotelbewertungsportale – Keine Haftung für unwahre Hotelrezensionen

          (Karlsruhe, 20. März 2015) So ziemlich alle Hotelbewertungen dürfen veröffentlicht werden, sogar wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Mit einem neuen Grundsatzurteil stärkt der Bundesgerichtshof die Bewertungs- und Hotelbuchungsportale. Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat nun entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG* oder § 3 Abs. 1 UWG** auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet.

          Wichtiges Grundsatzurteil: BGH begrenzt Reise-Anzahlungen auf 20 Prozent bis 30 Tage vor Reisebeginn

            (Karlsruhe, 11. Dezember 2014) Anzahlungen für Reise dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent betragen. Dieses wichtige Grundsatzurteile fällte nun der Bundesgerichtshof. “Bei 20 Prozent sollte Schluss ein”, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Die Unternehmen können von ihren Kunden zwar unter Umständen höhere Anzahlungen verlangen. Sie müssten das dann aber sachlich rechtfertigen können, hieß es (Az.: X ZR 85/12 u.a.).