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Hinzurechnung

Hotelrezeption - Foto Contrastwerkstatt - Fotolia.jpg

Bei Hoteleinkäufen: Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer ausgesetzt

    Berlin – Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine sog. kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilte, wurde allerdings mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.

    Hotelbuchungen: Keine Hinzurechnung auf Gewerbesteuer – Bundeswirtschaftsminister Gabriel gegen Finanzämter

      (Berlin, 05. Juni 2014) Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich am Mittwoch im Tourismusausschuss des Bundestages gegen die Hinzurechnung vom Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter auf die Gewerbesteuer aus. Er sagte, ihm persönlich leuchte die Begründung für die Hinzurechnung nicht ein. Für ihn könnte es bei der aktuellen Situation bleiben, es dürfe dabei nicht zu einer rückwirkenden Zahlung kommen. Hintergrund der Debatte ist, dass seit 2012 der Einkauf von Hotelleistungen durch einen Reiseveranstalter dem Betriebsgewinn hinzugerechnet wird und damit gewerbesteuerpflichtig ist – und zwar ab 2008. Zuvor waren der Ankauf von Übernachtungen dem Umlaufvermögen zugeteilt worden. Jetzt drohen vielen Reiseveranstaltern und anderen Tourismusunternehmen rückwirkende Steuernachzahlungen.