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Ärger um Negativliste von Holidaycheck – Hotelbewertungen zum Teil jahrealt

    (Hamburg, 15. April 2013) Holidaycheck legt sich wieder mit der Hotellerie an: Eine Ende März verbreitete Negativliste der “10 unbeliebtesten Hotels” (wir berichteten: https://hottelling.net/2013/03/22/hotel-spotting-holidaycheck-de-listet-die-10-unbeliebtesten-hotels-in-deutschland-auf/) wird wohl juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Stefan Menig, Chef des Hotels Alpenrose in Bayrischzell, prüft rechtliche Schritte gegen das zum Burda-Konzern gehörende Buchungs- und Bewertungsportal. Sein Hotel wurde in der Negativliste aufgeführt.

    Unzensierte Bettgeschichten aus den Lindner Hotels – Alle Kritiken und Kommentare der 24 relevantesten Bewertungsportale werden veröffentlicht

      (Düsseldorf, 09. April 2013) Ob auf HolidayCheck, TripAdvisor oder Qype − mehr als 83 Prozent aller Hotelgäste, die online buchen, vertrauen mittlerweile auf die Bewertungen anderer Besucher. Kein Wunder − schließlich geben deren unzensierte „Bettgeschichten“ das ehrlichste Bild ab. Doch wer sich auf den zahlreichen Bewertungsportalen orientieren möchte, kann schnell den Überblick verlieren. Um die Suche zu erleichtern, bietet Lindner in Kooperation mit der unabhängigen Bewertungsplattform TrustYou jetzt alle Hotelbewertungen auf einen Klick: www.lindner.de/bewertungen.

      Empfindliche Niederlage für Holidaycheck: A&O gewinnt vor Landgericht Hamburg – Bewertungsportal sei Wettbewerber – Generell dürfen Hotels weiterhin bewertet werden

        (Hamburg, 04. April 2013) Holidaycheck muss nachweisen können, dass negative Behauptungen über Hotels wahr sind. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. In diesem Verfahren hatte A&O Hostels und Hotels gegen das zum Burda-Konzern gehörende Hotelbewertungsportal geklagt. Nachdem im August 2012 dazu bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen worden war, hat das Landgericht nun mit einem Urteil vom 21. März 2013 die Hauptsache bestätigt (Aktenzeichen 327 O 494/12).

        Hotel Spotting: Holidaycheck.de listet die 10 unbeliebtesten Hotels in Deutschland auf

          (Bottighofen/Schweiz, 22. März 2013) Das hat Folgen: Das Schweizer Bewertungsportal holidaycheck.de, Teil des Burda-Konzerns, listete nun in einer Pressemitteilung die zehn “unbeliebtesten Hotels in Deutschland” auf. Die Auswerrtung der Gästebewertungen zeigt, dass man als Hotelier einerseits gesteigerten Wert auf gute und faire Rezensionen (viele sind gefälscht, mehr dazu hier) legen sollte – andererseits im negativen Fall mit solchen PR-Schmähungen zu rechnen hat. Wir geben im Folgenden die Pressemitteilung von holidaycheck.de wieder (Quelle: lifepr.de):

          Webmiles und holidaycheck.com starten Kooperation: 200 Webmiles je Hotelbewertung

            (München, 18. Februar 2013) Webmiles baut sein Angebot weiter aus. Neuer Premium-Partner des Online-Shopping-Portals mit Bonusprogramm ist holidaycheck.com. Teilnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten ab sofort für jede neue Bewertung 200 Webmiles. Mit der Kooperation erweitert Webmiles das Angebot für kaufunabhängige Incentivierungen und stärkt damit seine Sonderstellung im Markt der Online-Bonusprogramme.

            Wie Hotelbewertungen bei holidaycheck.com gekauft werden – Bloggerin enthüllt Anwerbeversuch

              UPDATE (Bottighofen/Schweiz, 22. Januar 2013) Im Internet geht es drunter und drüber: Nun legte die eine Bloggerin offen, wie sie für gefälschte Hotelbewertungen bei holidaycheck.com gewonnen werden sollte. “Bei unserem Projekt werden Hotels auf verschiedenen Portalen bewertet, unter anderem Holidaycheck. Sie bewerten ein Hotel und erhalten dafür 5 Euro, sobald die Bewertung online ist”, zitiert die Bloggerin ein Werbemail.

              Gegen den Strom: Marriott streicht Gästebewertungen von Website

                (Bethesda/USA, 21. Dezember 2012) Marriott.com ohne Gästebwertungen: Während weltweit Rezensionen der Hotelgäste mit Vorliebe auf den Hotel-Webseiten veröffentlicht werden, geht Marriott den entgegengesetzten Weg. Dies berichtet hotelmarketing.com. Nur ein kritisches Votum bei 20 positiven Hotelbewertungen könne die Vorstellung der Kunden negativ beeinflussen, meint man bei Marriott. Somit würden keine Bewertungen auf marriott.com dargestellt.

                iiQ mit neuer Schnittstelle: Hotelbewertungen auf eigener Webpage generieren und bei holidaycheck.com veröffentlichen

                  (Goslar, 14. Dezember 2012) Für holidaycheck.com ist es eine elegante Lösung: Hotelbewertungen, die mit einem iiQ-Tool auf den Hotel-Webpages generiert werden, können mittels einer neuen Schnittstelle auch auf dem in Europa führenden Bewertungsportal veröffentlicht werden. Die Bewertungen würden einen “mehrstufigen Prüfprozess” unterzogen, ehe diese auf holidaycheck.com erschienen, teilte iiQ mit.

                  Weiterhin Manipulationen bei Hotelbewertungen – Bewertungsexperte Frank Kretschmer startet Hoteltesterakademie

                    Hotelbewertungen im Internet werden nachwievor manipuliert – dies gab nun das Bewertungs- und Buchungsportal holidaycheck.de gegenüber der ARD-Redaktion von „Ratgeber Reise“ zu. In Kürze soll dazu eine TV-Sendung ausgestrahlt werden. Man könne nicht alles kontrollieren, zitiert die TV-Redaktion das größte Bewertungsportal im deutschsprachigen Raum. Damit wird deutlich, dass auch das zur börsennotierten Tomorrow Focus AG (Burda-Konzern) gehördende Unternehmen Holidaycheck aus Bottighofen in der Schweiz weiterhin mit falschen bzw. geschönten oder absichtlich negativ verfassten Hotelbewertungen in unbekannter Anzahl zu kämpfen hat.

                    TNS Fanpage Award 2012: Jetzt sind die Fans gefragt

                      Ab sofort stellen sich insgesamt 235 Marken- und Unternehmensseiten auf Facebook dem Votum der Fans und treten erstmals in diesem Jahr zu dem von TNS Infratest ausgelobten TNS Fanpage Award 2012 an. Mit dabei sind hochkarätige Namen unterschiedlicher Branchen wie ADAC, BARMER GEK, Burger King Deutschland, Canon, comdirect, DHL Paket, Der Club Bertelsmann, EnBW, Ferrero Küsschen, Freixenet, Gerolsteiner, Gliss Kur, HolidayCheck, Hypo Vereinsbank, ImmobilienScout24, Kinder Riegel, Lancôme, Lidl, MeridianSpa, N-JOY, nutella, OBI, Paulaner, Persil, ReifenDirekt, Rossmann, Senseo Deutschland, Sixt, tagesschau, Targobank, Tele2, VICHY, XING und Zalando. Diese Fanpages gehen nun in das Rennen um den Award und können noch bis zum 21. September 2012 Bewertungen von ihren Fans einholen.

                      Direkte Schnittstelle von “Dailypoint” zu holidaycheck.de

                        Als Exklusivpartnern hat Toedt, Dr. Selk & Coll. als nach eigenen Angaben eines der ersten Software-Unternehmen eine Schnittstellte zur automatischen Datenübermittlung an holidaycheck.de erstellt. Die Partnerschaft zwischen dem Bewertungsportal und dem Münchner Software- und Beratungsunternehmen soll Hotels einige Vorteile bieten. Die Gäste werden nach der Abreise automatisch angeschrieben, der hoteleigene Fragebogen kann weiterhin genutzt werden und zudem braucht der Gast nicht mehr extra auf der Holidaycheck-Webseite sein Feedback abgeben. “Angeschlossene Hotels steigern somit die Anzahl der Bewertungen und können hierdurch das – für die Neukundengewinnung so wichtige – Ranking bei holidaycheck.de verbessern”, heißt es dazu.

                        Zoover und HolidayCheck bündeln ihre Kräfte

                          Das Hotel- und Reisebewertungsportal Zoover und HolidayCheck gehen in Zukunft gemeinsame Wege unter dem Dach der Tomorrow Focus AG. Zusammen nehmen beide als Meinungsportale für Reise und Urlaub im Internet die marktführende Position in Europa ein. Mit Wirkung vom 10. Juli verfügen die Hotelbewertungsportale insgesamt über mehr als 10 Millionen Urlaubsbewertungen, Fotos und Videos und erreichen mit ihren Websites im Monat über 35 Millionen Unique Vistors.

                          Hoteliers liefern Gästebewertungen per Knopfdruck an Holidaycheck

                            Hotels können ab sofort von ihren Gästen automatisiert über Trustyou nach der Abreise bewertet werden und diese Bewertungen auf holidaycheck.de veröffentlichen. Mit Hilfe von “Trustyou Survey”, dem kostenlosen Online-Gästefragebogen von Trustyou, werden die Gäste angeschrieben und um eine Bewertung gebeten. Der Hotelier kann dabei entscheiden, wie viele der Gäste den eigenen Fragebogen ausfüllen und wie viele davon eine Hotelbewertung auf Holidaycheck liefern. So können eigene Bewertungen eingesammelt und publiziert und gleichzeitig die Präsenz des Hotels auf den reichweitenstarken Reiseportalen von Holidaycheck nachhaltig gestärkt werden.

                            Holidaycheck.de übernimmt Konkurrent zoover.de

                              Holidaycheck.de wächst: Das Tochterunternehmen der börsennotierten Burda-Holding Tomorrow Focus übernimmer nach Angaben der “fvw” 51 Prozent am niederländischen Wettbewerber zoover.com. Der Kaufpreis belaufe sich nach Angaben der gewöhnlich gut informierten Touristik-Fachzeitschrift auf 21 Millionen Euro und werde in bar beglichen. Zoover-Gründer Erwin Rooymans gebe seine Anteile vollständig ab. Die verbleibenden 49 Prozent würden von Gründer Bas Rasker sowie von weiteren Altgesellschaftern gehalten.

                              Erlebnisurlaub? Nichts für Deutsche

                                Steil aufragende Gipfel erklimmen, ungezähmte Flüsse mit dem Kanu durchqueren oder die Flora und Fauna im tropischen Dschungel erkunden – hört sich spannend an, interessiert deutsche Urlauber aber wenig. Die wollen in ihren freien Tagen vor allem eins: Ruhe. Das ergibt eine Umfrage des Reiseportals HolidayCheck.de unter seinen Usern zu der Frage, warum sie verreisen. An der Umfrage nahmen 1554 User teil.

                                „Wiso“: Der getäuschte Urlauber – Hotel-Bewertungsportale fallen in Stichprobe durch

                                  Nichts hat sich verbessert: Nach einem neuen Stichprobe der ZDF-Redaktion von „Wiso“ werden „gefälschte“ Rezensionen werden von Hotel-Bewertungsportalen oft nicht erkannt. In acht verschiedenen Onlineportalen haben die „Wiso“-Redakteure jeweils drei Kritiken zu Hotels geschrieben, die offenkundig falsch waren. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte dieser Bewertungen landeten im Netz. Sogar absurde Äußerungen für ein Hotel in Düsseldorf wie „am besten hat mir der Blick aufs weite Meer gefallen“ wurden von den Betreibern der Onlineportale oft nicht herausgefiltert.

                                  A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

                                    Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

                                    Neue Gäste gewinnen – mit Hotelbewertungen und Online-Reputationsmanagement

                                      Eine aktuelle Studie der Hochschule Bad Honnef zeigt: 2/3 von 1.000 befragten Online-Nutzern nutzen Hotelbewertungsportale als Entscheidungshilfe vor einer Buchung. 95% der Befragten halten Bewertungen auf solchen Portalen für glaubwürdig. Authentische Berichte und Fotos anderer Gäste haben enormen Einfluss auf das Buchungsverhalten. Hotelbewertungen und das Management der eigenen Online Reputation, also des eigenen Rufs im Internet, sind für Hotels hervorragende Möglichkeiten zur Gewinnung neuer Gäste.

                                      A&O Hotels ./. holidaycheck.de: Neuer Schlagabtausch vor und außerhalb Gericht

                                        Keine Weihnachtsruhe: Zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de geht der Schlagabtausch weiter. Nun behauptete das zum Burda-Konzern gehörende Bewertungsportal, in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewinnen zu werden. Wohl bemerkt: Das Urteil wird erst voraussichtlich am 04. Januar 2012 verkündet. Das Gericht habe nun in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der Berufung von A&O gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg keine Chance einräume – heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheck.de (siehe unten stehend). A&O-Anwalt Dr. Alexander Freiherr Knigge hält dagegen: Das Oberlandesgericht hab ausdrücklich bestätigt, dass sich die Veröffentlichung von Nutzermeinungen bei holidaycheck.de an den Maßstäben des Wettbewerbsrechts messen lassen müsse. Betrieb des Portals und auch Veröffentlichung von Bewertungen seien als sogenannte “geschäftliche Handlung” von holidaycheck.de zu sehen. Damit kommen auch grundsätzlich Unterlassungsansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs in Frage.