Sicherheitsexperte warnt Hoteliers vor Überbelegungen
Sicherheit geht stets vor: In den Beherbergungsgenehmigungen der Hotels steht klipp und klar die Anzahl der Betten. Dass man mal ein Kinderbett bzw. Zusatzbett eingeschoben wird (für Familien), ist meist problemlos. Aber: Bezeichnet ein Hotelpächter die ausziehbare Couch im Zimmer als normales Bett , erhöht also die künstlich die Bettenzahl, und kürzt dann die Pacht aufgrund Minderbelegung um ein Drittel, ist unlauter.