„Buttonlösung“ tritt in Kraft: Neues Gesetz regelt E-Commerce neu – „Zahlungspflichtig bestellen“ muss angegeben werden
Morgen tritt die sog. „Buttonlösung“ für Onlineeinkäufe in Kraft. Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und soll Verbraucher vor „Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ schützen.