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Hygienepranger

Hygienepranger nun auch in Hessen vorläufig untersagt – Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt rechtliche Einschätzung des Dehoga-Landesverbandes

    (Kassel, 15. Mai 2013) In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Webseiten schon abgeschaltet: Nun kommt auch das (vorläufige) Aus für den Hygienepranger in Hessen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun in einem aktuellen Beschluss (vom 23. April 2013) im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt. Die Anprangerungen im Internet nach dem neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind damit verboten.

    Hygienepranger: Aus nun auch in München – Bayerische Verwaltungsrichter zweifeln Konformität mit Europarecht an – Ähnliches Urteil in Baden-Württemberg

      (München, 26. März 2013) Vorläufiges Aus für den „Hygienepranger“ nun auch in München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) untersagt der Stadt München vorläufig, die bei amtlichen Lebensmittelkontrollen festgestellten Hygienemängel im Gastgewerbe auf der eigenen Internetplattform zu veröffentlichen. Die aktuelle Regelung gehe nicht knform mit dem geltenden Europarecht, heißt es zur Begründung. Ende Januar hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Hygienepranger im Ländle vorläufig untersagt.