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irreführend

Wichtiges Urteil für Tourismus: EuGH stärkt Verbraucherschutz bei irreführenden Geschäftspraktiken – Exklusivität bei Hotels

    (Straßburg, 04. Oktober 2013) Eine irreführende Geschäftspraxis gegenüber Verbrauchern ist auch dann verboten, wenn dem Gewerbetreibenden kein Verstoß gegen seine berufliche Sorgfaltspflicht vorzuwerfen ist. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 19. September 2013, das nun publik gemacht wurde. In seinem Urteil (Rs. C-435/11) legt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Richtlinie 2005/29/EG aus, die für alle EU-Staaten bestimmt, wann eine Geschäftsmethode eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher unlauter und damit verboten ist.