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Kontrollbarometer

Hintertürchen für Hygieneampel in der Gastronomie vorerst geschlossen – Juristischer Kampf geht weiter

    (Düsseldorf, 13. März 2015) Dauerbrenner Hygiene und Sauberkeit: Das tägliche HACCP-Management treibt schon heute die Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mächtig um. Und die Kontrollen und Anprangerungen nehmen obendrein zu. Für die umstrittene Hygieneampel, wie die in Duisburg und Bielefeld versuchsweise eingeführt wurden, gab es ein rechtliches Hintertürchen. Darauf wies Rechtsanwalt Manuel Immel aus Gummersbach in einem Gastbeitrag für die “Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht” hin. Nach Monaten wurde dieses Hintertürchen nun geschlossen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Weitergabe von Kontrollergebnissen aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale NRW als rechtswidrig untersagt.

    Veto gegen Hygienebarometer für Gastgewerbe – Bislang 4 Bundesländer mit Internet-Pranger für Hygienesünder

      In Sachen Hygiene-Kontrollbarometer geht offenbar nichts voran: Nach einem Bericht der “Welt” legte nun Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) ein Veto gegen das Verbraucherministerin Ilse Aigner (CDU) initiierte Kontrollbarometer für Gaststättenhygiene ein. Ursprünglich sollte eine Gesetzesänderung vom Bundeskabinett noch im Oktober beschlossen werden. Damit sei das Vorhaben, das Lebensmittel-Futtermittel-Gesetz entsprechen zu ändern, bis auf weiteres blockiert.

      Bundesländer können verpflichtendes Kontrollbarometer einführen

        Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen. In der Vergangenheit war von Seiten einzelner Länder immer wieder die Auffassung vertreten worden, der Bund habe die Frage der Verbraucherinformation abschließend geregelt, mit der Folge, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für weitergehende landesrechtliche Regelungen gesperrt sei. Diese Bedenken wird der Bund nunmehr durch eine klarstellende Regelung im LFGB endgültig ausräumen. Damit ist nun auch für diese Bundesländer der Weg frei, in ihrem Zuständigkeitsbereich vieldiskutierte Modelle wie etwa ein “Hygiene-Barometer” oder den “Gastro-Smiley” einzuführen.