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Kukturtaxe

Hamburg: Erster Vorstoß gegen Bettensteuer erfolglos – Finanzgericht weist Antrag auf Einstweilige Verfügung ab

    (Hamburg, 06. April 2013) Ärger in der Hansestadt: Die seit Jahresbeginn geltende Bettensteuer brüdet bis zu 30.000 Euro Extrakosten den Tophotels in Hamburg auf; wir berichteten. Nun scheiterte ein erster juristischer Vorstoß gegen die Matratzenmaut von bis zu vier Euro auf private Übernachtungen. Das Finanzgericht Hamburg wies den Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung zurück. Die Kultur- und Tourismustaxe stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar, heißt es zur Begründung.