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Kulturförderabgabe

Der Spuk ist noch nicht vorüber: Die Bettensteuer-Formel für Hoteliers

    Bettensteuern für Geschäftsreisende sind verfassungswidrig – nach dem Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes können Deutschlands Hoteliers kurz aufatmen. Doch schon suchen die Kämmerer der Städte und Gemeinden nach Möglichkeiten, die sog. Kulturförderabgabe bei privaten Übernachtungen juristisch festzuzurren. Nun fasste ein Hamburger FDP-Politiker die neue Grundlage für die Matratze-Maut in einer Art Formel zusammen und zeigt damit, wie man im „Bettensteuerwahnsinn“ ein neues „Bürokratiemonster“ schaffen können.

    Hinweis an Hoteliers: Widerspruch gegen Bescheide zur Bettensteuer einlegen

      Die in immer mehr deutschen Städten und Gemeinden erhobene Bettensteuer ist teilweise verfassungswidrig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) darf die City Tax nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erhoben werden. Auf Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, ist eine Bettensteuer dagegen nicht zulässig. Nun müssen die entsprechenden Satzungen der Bettensteuer-erhebenden Kommunen geändert werden. In der Zwischenzeit raten die Branchenexperten von ETL ADHOGA, dem renommierten Steuerberater-Verbund für das Gastgewerbe, Hoteliers zu folgender Vorgehensweise …

      Hotellerie: Bettensteuer bleibt in Duisburg – Abgelehnt in Moers und Gotha

        Die Bettensteuer ist weiter auf dem Vormarsch: In Duisburg kann die Matratzen-Maut nun erhoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage zweier Hoteliers abgewiesen hat. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ist die Zwangsabgabe konkret geplant. In Moers (Nordrhein-Westfalen) und Gotha (Thüringen) wurde die Sondersteuer offiziell abgelehnt. Eine Übersicht der Bettensteuer in deutschen Städten und Gemeinsen ist unter www.dehoga.de abrufbar.

        Hotelmarkt Halle/Saale: Bettensteuer abgelehnt

          Es gibt auch mal gute Nachrichten: In Halle/Saale lehnte nun der Stadtrat die Einführung einer Bettensteuer ab. Mit der sog. Kulturförderabgabe sollten pro Jahr rund 300.000 Euro für Museen und Theater zusammen kommen. Der Vorstoß vom Oberbürgrmeister und der Fraktion Mitbürger wurde mit 28 zu 23 Stimmen abgelehnt.

          Hotelmarkt Hamburg: Bettensteuer unvermeidbar – Zwist im Dehoga-Landesverband

            Neuer Vorstoß ausgerechnet aus der Opposition: In Hamburg zeichnet sich eine neue staatliche Zwangsabgabe ab – nach dem Willen der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft sollen mit der Bettensteuer zwei Euro auf jede Übernachtung erhoben werden, die zweckgebunden in die Kulturförderung fließen sollen. Damit wird deutlich, dass die Matratzen-Maut in Hamburg unabwendbar ist. Eine Einigung der Hoteliers untereinander auf eine freiwillige Abgabe war nicht umsetzbar.

            Hotelmarkt Hamburg: Doch Bettensteuer ab 2012?

              Die Politik macht Druck: In Hamburg soll nun doch eine Bettensteuer eingeführt werden. Dies berichtet der Radiosender NDR 90,3. Sollte sich die Hotellerie nicht auf eine freiwillige Kulturabgabe einigen, werden eine Matratzen-Maut in Höhe von fünf Prozent vom Überachtungspreis erhoben, plant die von der SPD geführten Wiurtschaftsbehörde. Damit hält die neue politische Landesführung an den Plänen der schwarz-grünen Vorgängerregierung fest.

              Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

                Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.

                Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

                  Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.

                  Bettensteuer – Musterverfahren in Köln: Kein Ende in Sicht

                    Ein erstes Urteil ist in wenigen Tagen zu erwarten: Im Musterverfahren des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln)gegen die Stadt in Sachen Bettensteuer wird es wohl weitere Verfahren in höheren Instanzen geben. Dies wurde nun in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Kölln deutlich. Zuviele Details sind juristisch noch ungeklärt, berichtete die „Kölner Rundschau“.

                    Bettensteuer: Matratzen-Maut auch in Gera – Gästezuwachs in Köln trotz Zwangsabgabe?

                      Ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie: Auch in Gera wird künftig die Matratzen-Maut (1 Euro je Übernachtung, Kinder unter 12 Jahren sind frei) erhoben. Die Stadt will damit jährlich rund 160.000 Euro einnehmen. Ob die vom Dehoga-Landesverband angekündigten rechtlichen Schritte erfolgreich sein werden, muss sich noch erweisen. Jüngst gab das Oberlandesgericht Rheinland-Pflanz zwei Kommunen bei der Zwangsabgabe Recht; das Urteil hat Signalwirkung.

                      Hotelmarkt Deutschland: Bettensteuer bundesweit auf dem Vormarsch

                        Firmenkunden wandern in Nachbarstädte ab, Chaos mit Abrechnungen und noch mehr Ärger: Bundesweit ist die Bettensteuer auf dem Vormarsch. Eine aktuelle Übersicht in der Onlineausgabe der Fachzeitschrift „Top hotel“ zeigt, dass immer mehr Städte und Gemeinde die Abzocke per „Kulturförderabgabe“ planen. Ein Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen.

                        Hotelmarkt Köln – Bettensteuer bestraft Hoteliers: Firmenkunden wandern ab

                          Das war zu erwarten: Erste Firmenkunden kehren den Kölner Hotels den Rücken zu. In der Domstadt gilt seit Anfang Oktober die Bettensteuer – auf jede Übernachtungen werden fünf Euro aufgeschlagen. Nun wies der Chemiekonzern Bayer seine über 100.000 Mitarbeiter weltweit an, ab sofort in Hotels in Leverkusen und Düsseldorf zu übernachten. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung handele es sich um eine „Empfehlung an die Mitarbeiter“.

                          hotel.de Blitzumfrage zu Bettensteuer: Mehrheit der Reisenden würde Buchungsverhalten ändern

                            Eine Blitzumfrage von hotel.de unter seinen Buchungskunden zum aktuell heiß diskutierten Thema “Bettensteuer” bringt bemerkenswerte Ergebnisse ans Licht: Immerhin fast ein Drittel (30%) der über 1.000 Umfrageteilnehmer spricht sich für eine solche Kulturtaxe aus, wenn mit den Einnahmen daraus wirklich kulturelle Angebote gefördert werden würden.
                            Eine deutliche Mehrheit von 70 Prozent ist erwartungsgemäß gegen die Einführung der “Bettensteuer”. 57 Prozent der befragten Gegner würde bei einer flächendeckenden Einführung einer solchen Zusatzabgabe sogar ihr Buchungsverhalten ändern: Etwas mehr als die Hälfte (53,3%) der Reisenden würde demgemäß auf günstigere Hotels ausweichen, um die Kostenerhöhung aufzufangen. Soweit möglich, würde die verbleibende knappe Hälfte versuchen, Hotels in umliegenden Ortschaften, in denen keine Kurtaxe anfällt, zu buchen.