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Landesbauordnung

Einigung auf 1.250 Euro Schmerzensgeld: Düsseldorfer Hotel zahlt Hotelgast Entschädigung für Nasenbruch – Glastüren und Glasflächen bis zum Boden müssen gekennzeichnet werden

    (Düsseldorf, 16. Januar 2013) Glastüren und Glasflächen, die bis zum Boden reichen, müssen als mögliche Gefahr gekennzeichnet werden. Dies hat nun auch der Betreiber eines Düsseldorfer Hotels eingesehen – und zahlt einem weiblichen Hotelgast 1.250 Euro Schmerzensgeld. Die Frau war im Juni 2011 gegen eine Glasscheibe geprallt und hatte sich einen komplizierten Nasenbeinbruch zugezogen.