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Leiharbeit

Neues Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit in Planung – Leiharbeiter dürfen höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden

    Berlin, 28. Juli 2016 – Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als “etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes”. Sie sei aber zu oft mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmer verbunden, die auch bei längeren Einsätzen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als die Stammbeschäftigten. Durch das Gesetz soll “die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden”, heißt es im Entwurf.

    Große Koalition einig: Mindestlohn von 8,50 Euro spätestens ab 2017 – Gilt nicht für Auszubildende und Praktikanten – Pkw-Maut offen – Unklarheit über Luftverkehrsabgabe – Kein Wort zu Mehrwertsteuererhöhung auf Hotelübernachtungen

      (Berlin, 27. November 2013) Die wichtigsten Eckpunkte des in der vergangenen Nacht verabschiedeten Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD sind bekannt: Der Mindestlohn soll ab 2015 kommen und 8,50 Euro je Stunde betragen. Allerdings können die Tarifpartner noch bis Ende 2016 Abschlüsse vereinbaren, die darunter liegen. Spätestens ab 2017 soll dann der Mindestlohn flächendeckend gelten, allerdings nicht für Auszubildende und Praktikanten. Beim Thema Pkw-Maut werde noch geprüft, heißt es. Diese soll zwar nach CSU-Willen kommen, müsse aber mit EU-Recht vereinbar sein und solle nicht den deutschen Autofahrer belasten. Die in den Koalitionsverhandlungen angesprochene Streichung der Luftverkehrsabgabe ist noch offen. Offenbar vom Tisch ist die erneute Anhebung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen, wie von der SPD im Wahlprogramm gefordert. Nicht durchsetzungsfähig erschien die seit Langem geforderte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie.