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LFGB

Hygienepranger nun auch in Hessen vorläufig untersagt – Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt rechtliche Einschätzung des Dehoga-Landesverbandes

    (Kassel, 15. Mai 2013) In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Webseiten schon abgeschaltet: Nun kommt auch das (vorläufige) Aus für den Hygienepranger in Hessen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun in einem aktuellen Beschluss (vom 23. April 2013) im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt. Die Anprangerungen im Internet nach dem neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind damit verboten.

    Verbesserung der Verbraucherinformation: Wieder ein neues Gesetz

      (Berlin, 27. März 2013) Werden Missstände in der Lebensmittelproduktion festgestellt, wie jüngst der Nachweis nichtdeklarierten Pferdefleischs in Lasagne, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis Rufe nach strengeren Gesetzen – und besseren Kontrollen – laut werden. Rekordverdächtig ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

      Neue Videos bei HOTELIER TV & RADIO: So wird bei Hotel-Sternen gemogelt

        (Hamburg, 21. Januar 2013) Täglich neue Video- und Audio-Berichte bei HOTELIER TV & RADIO – Heute sehen unter www.hoteliertv.net: So wird bei Hotel-Sternen gemogelt – Absteige statt Luxushotel / Internetpranger in Bayern besonders schlimm: Verbraucherschutz vs. Gaststättenschutz

        Erneuter Rückschlag für Internetpranger: Berliner Bezirk muss Café von “Prangerliste” nehmen

          (Berlin, 30. November 2012) Neuer Rückschlag für die amtlichen Internetpranger: Nun verbietet das Verwaltungsgericht Berlin dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Bewertung von Gaststätten im Internet (Urteil vom 28. November 2012, Aktenzeichen VG 14 K 79.11). Ein Café-Betreiber hatte gegen die Veröffentlichung in der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geführten „Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ geklagt. Diue Richter monieren, dass für die eine „schlechte Beurteilung mit Prangerwirkung“ die gesetzliche Grundlage fehle. Es spreche bereits viel dafür, dass die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube.