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Löschung

A&O vs. holidaycheck.com

Wieder Rückschlag vor Gericht: Kein Löschen von Bewertungen auf bloßen Wunsch des Hoteliers – Oberlandesgericht Hamburg weist Hotelier-Klage gegen holidaycheck.com ab

    Hamburg, 03. August 2016 – Die bloße Behauptung eines Hoteliers, eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, verpflichtet holidaycheck.com nicht zu weiteren Prüfungen und reicht nicht aus, um eine Löschung zu fordern. Das Bewewrtungsportal fühlt sich mit diesem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30. Juni 2016 gestärkt. Bei der Entscheidung handele es sich um eine weitere richterliche Bestätigung des Holidaycheck-Prüfverfahrens und des Umgangs mit Hotelbewertungen, wurde mitgeteilt.