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Hotelmarketing: Enttäuschung über Booking.com wächst – Ärger mit „gekauftem Ranking“

    17 Prozent Provision reichen auch nicht: Der Ärger um eine auffällige Listung in der Hotelsuche beim Buchungsportal booking.com wächst weiter. Immer mehr Hoteliers sind durch das jüngst ergangene Urteil des Landgerichtes Berlin aufgeschreckt. Die Wettbewerbszentrale hatte eine Einstweilige Verfügung gegen booking.com erfolgreich beantragt, da bei dem aus den Niederlanden stammenden, starken Buchungsportal gegen Zahlung von Provisionen bessere Positionen beim Ranking nach Gästebeliebtheit erzielt werden können. Dies wurde nun gerichtlich untersagt. Verboten wurde auch, Hotelbetrieben die Möglichkeit einer positiven Beeinflussung des Rankings durch Provisionserhöhung anzubieten.