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Mindestlohn

Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

    (Berlin, 03. Februar 2015) Seit dem 1. Januar ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Mit sich bringt es eine deutlich erhöhte Dokumentationspflicht. Zentral ist dabei der Bereich der Arbeitszeiterfassung. Das Gesetz schreibt in Paragraph 17 vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind. Damit soll verhindert werden, dass der Mindestlohn durch zu lange Arbeitszeiten unterlaufen wird. Die Pflicht gilt für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.958 Euro. Wer nicht dokumentiert, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

    Bundesregierung zu Mindestlohn-Aufwand: Protokollierung der Arbeitszeiten bleibt – Gegen Missbrauch beim Mindestlohn

      (Berlin, 28. Januar 2015) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das Ministerium noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.

      Konzepte gegen die Mindestlohn-Pleite: Legale Schlupflöcher gegen Entlassungen und Preiserhöhungen

        (Hamburg, 06. Januar 2015) Der Mindestlohn schlägt voll zu: Besonders privat geführte Gastbetriebe in den neuen Bundesländern müssen sich zum Teil stark steigenden Personalkosten und Preissteigerungen bei Lieferanten kämpfen. Erste Hotels und Restaurants haben bereits Mitarbeiter entlassen müssen und sind zu weiteren Einsparungen gewzungen. So werden z.B. Bars oder Restaurants später oder nur abends geöffnet. Manch ein Hotel verzichtet auf das A-la-carte-Geschäft und bietet statt Dinner nur noch Frühstück. Zudem sind Preissteigerungen für die Gäste zwischen fünf und zehn Prozent oftmals nötig.

        Durch Mindestlohn gehen bis zu 570.000 Arbeitsplätze verloren – Ostdeutschland vor massivem Beschäftigungsabbau

          (Berlin, 03. Dezember 2014) Zwischen 250.000 und 570.000 Arbeitsplätze werden nach neuesten Berechnungen durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 in Deutschland wegfallen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Simulationsstudie „Regionale und qualifikationsspezifische Auswirkungen des Mindestlohns – Folgenabschätzung und Korrekturbedarf” der Mindestlohnexperten Prof. Dr. Ronnie Schöb (FU Berlin) und Prof. Dr. Andreas Knabe (Uni Magdeburg) im Auftrag der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” (INSM).

          Mindestlohn - Missbrauch nicht ausgeschlossen

          Mindestlohn: Noch einiges zu klären

            (Berlin, 21. November 2014) Der Bundestag hat den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn im Juli 2014 beschlossen, ab Januar 2015 steht die Umsetzung an. Was es dabei zu beachten gilt, hat das WSI im Auftrag der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung in NRW untersucht. Hintergrund ist die Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“. Für ihre Studie haben die WSI-Forscher Thorsten Schulten und Nils Böhlke, der Londoner Sozialwissenschaftler Pete Burgess, Catherine Vincent vom Pariser Institut de Recherches Economiques et Sociales und Ines Wagner von der Universität Groningen die Mindestlohn-Praxis in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden analysiert. Außerdem haben sie sich mit der Durchsetzung von Lohnuntergrenzen in einzelnen deutschen Branchen befasst. Ihrer Analyse zufolge bedarf die Einführung des Mindestlohns einer aktiven Gestaltung. Nötig seien klarere Regeln, wirksame Kontrollen, eine breite Informationskampagne und ein Dialog zwischen Unternehmen und Gewerkschaften.

            Bundeskanzlerin Angela Merkel: Bedeutung des Tourismus nicht unterschätzen - Gastgewerbe bleibt Zugpferd im Ausbildungsbereich

            Kanzlerin Merkel: Bedeutung des Tourismus nicht unterschätzen – Besuchermagnet Berlin als Symbol für Wiedervereinigung Europas

              (Berlin, 10. November 2014) Bedeutungsvolle Worte: Die Bedeutung des Tourismus für Deutschland darf man nicht unterschätzen und Besuchermagnet Berlin steht als Symbol für die Wiedervereinigung Europas. Im Vorfeld des Dehoga-Branchentages stimmt Bundeskanzlerin Merkel in ihrem aktuellen Videointerview auf die wirtschaftliche Herausforderung im Gastgewerbe ein. Das Interview sehen Sie jetzt bei HOTELIER TV:

              Armutszeugnis für die Gastronomie – Umfrage in Hamburger Gastgewerbe legt Missstände offen – Anonyme und unklare Befragung – Gastbetriebe werden im Internet an den Pranger gestellt

                (Hamburg, 16. September 2014) Wer wundert sich da noch über das schlechte Image? Eine Umfrage unter Beschäftigten in der Gastronomie in Hamburg legt offen: In den meisten gastbetrieben werden rechtliche Mindeststandarts wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub nicht eingehalten. So lautet das Fazit einer Befragung der Initiative “Gastro-Lohn”, die nun mit Nennung der angeblich betroffene Betriebe im Internet veröffentlicht wurde. Offenbar aus Angst vor Abmahnungen oder Entlassungen geben sich die Macher von gastro-lohn.org nicht zu erkennen. Auch Angaben zur Teilnahme an der Umfrage und Profilen der Befragten fehlen.

                Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab 1. Januar 2015 – Bundesrat stimmt Gesetz zu

                  (Berlin, 11. Juli 2014) Der Mindestlohn ist beschlossene Sache: Der Bundesrat stimmte nun dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zu.
                  Nun soll Bundespräsident Gauck es unterschreiben. In Kraft soll das Gesetz am 1. Januar 2015. Sehen Sie dazu einen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/gastronomie/mindestlohn-schürt-existenzängste-auch-in-der-gastronomie/

                  Mindestlohn schürt Existenzängste auch in der Gastronomie

                    (Berlin, 03. Juli 2014) Der Mindestlohn soll sicher stellen, dass niemand trotz Arbeit in Armut gerät. Viele Branchen aber laufen Sturm gegen die Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde. Zum Beispiel das Taxigewerbe und die Gastronomie. Besonders im Bundesland Thüringen sollen durch die Einführung der Lohnuntergrenze Arbeitsplätze in Gefahr sein.

                    Mindestlohn: Erhöhung kommt früher

                      (Berlin, 02. Juli 2014) Der Mindestlohn von 8,50 Euro soll ein Jahr früher als ursprünglich geplant angehoben werden. Das sieht die geänderte Fassung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes der Bundesregierung vor, das der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen hat. Die Linke enthielt sich. Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag in abschließender Lesung über den Entwurf.

                      Mindestlohn: Experten sehen Korrekturbedarf

                        (Berlin, 01. Juli 2014) Das Tarifpaket der Bundesregierung zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ab 2015 sollte aus Sicht von Experten noch in einigen Punkten verändert werden. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales, bei der das Tarifautonomiestärkungsgesetz sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung eines Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde diskutiert wurden. Dabei ging es unter anderem um die geplanten Ausnahmeregelungen, die Arbeit der Mindestlohnkommission oder die Kontrolle des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

                        Immer mehr Billiglöhner im Gastgewerbe

                          (Berlin, 12. Juni 2014) In Gastronomie und Hotellerie steigt die Zahl der Billiglöhner stark an: Die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe lag zuletzt bei rund 890.000 und damit um 23 Prozent über dem Niveau des Jahres 2008. Dies teilte die Bundesregierung mit.

                          Mindestlohn: Aufwärtstrend bei Niedriglöhnen

                            (Berlin, 06. Juni 2014) In vielen Branchen sind Vorbereitungen auf den Mindestlohn zu beobachten. Auch deshalb dürfte die Einführung Anfang 2015 unproblematisch laufen. In den Niedriglohnsektor ist in den vergangenen Monaten Bewegung gekommen, zeigt eine Analyse des WSI-Tarifexperten Reinhard Bispinck. Angestoßen durch die Aussicht auf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 wurden in einigen Niedriglohnbranchen tarifliche Stufenpläne zur Anhebung der untersten Tarifvergütungen auf mindestens 8,50 Euro vereinbart, so der Forscher. Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne, die es in 14 Wirtschaftszweigen gibt, seien teilweise angehoben worden und der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde ausgeweitet.

                            Gesetz beschlossen: Mindestlohn gilt ab 1. Januar 2015 – Übersicht der Ausnahmen und Regelungen

                              UPDATE (Berlin, 03. Juni 2014) Die Bundesregierung hat nun das entsprechende Gesetz beschlossen: Ab 1. Januar 2015 gilt allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen. Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant, so dass das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten könne, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Man gehe davon aus, dass infolge der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 dann 3,7 Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn erhalten werden. Wie nun bekannt wurde, soll der Mindestlohn bereits ab 2017 alle zwei Jahre angehoben werden. Darauf haben sich Medienberichten zufolge Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geeinigt. Die Lohnsteigerung soll analog zur Tariflohnentwicklung in den 24 Monaten zuvor ausfallen, heißt es. Die Einigung sei ein Kompromiss in der Mindestlohn-Kommission.

                              Vor Kabinettsbeschluss: Mindestlohn-Pläne der Bundesregierung schwächen duale Ausbildung und Tarifautonomie

                                (Berlin, 1. April 2014) Wirtschaft, Wissenschaft und selbst das Bildungsministerium eint die Überzeugung: Ein undifferenzierter Mindestlohn für alle ab 18 Jahren ist wenig durchdacht. „Das duale Ausbildungssystem in Deutschland findet weltweit große Anerkennung“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer: „Umso unverständlicher ist, dass die Bundesregierung auf die vielfältig vorgetragenen bildungspolitischen Bedenken keinerlei Rücksicht nimmt.“

                                Nur wenige Ausnahmen – Einigung zum Mindestlohn steht

                                  (Berlin, 20. März 2014) Keine große Überraschung just am Frühlingsanfang: Der Mindestlohn ist ein zentrales Projekt der großen Koalition. Millionen Bürger sollen mindestens 8,50 pro Stunde mehr Geld in der Tasche haben. Nur Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose sollen davon ausgenommen werden. Sehen Sie dazu einen aktuellen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/weitere-tv-reports/nur-wenige-ausnahmen-einigung-zum-mindestlohn-steht/

                                  Dehoga fordert Nachbesserungen beim Mindestlohn – Fatale Nebenwirkungen verhindern – Präsident Ernst Fischer: „Differenzierungen sind zwingend notwendig“

                                    (Berlin, 10. März 2014) Das Gastgewerbe hat sich in den vergangenen zehn Jahren als starker Jobmotor erwiesen: Mehr als 170.000 neue sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ein Plus von 22,6 Prozent. Zum Vergleich: Der Beschäftigungszuwachs in der Gesamtwirtschaft lag bei 10,3 Prozent. Gerade in Ostdeutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren jeder vierte neue sozialversicherungspflichtige Job im Gastgewerbe geschaffen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist davon überzeugt, dass der Mindestlohn gerade für kleine und mittelständische Betriebe und für den Arbeitsmarkt insbesondere in strukturschwachen Regionen erhebliche Risiken birgt. „Unsere Aufgabe muss jetzt sein, größte Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch intelligente Lösungen zu verhindern“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Es ist schon bedenklich, dass sich die Gewerkschaften für nicht verantwortlich erklären für möglicherweise sinkende Beschäftigung bei Geringqualifizierten, steigende Jugendarbeitslosigkeit, Flucht in die Schwarzarbeit, Tarifflucht und Nebenwirkungen auf das duale Ausbildungssystem.“

                                    Tourismusbeauftragte Iris Gleicke prangert “Schmuddelimage” der Hotellerie und Gastronomie an – Keine Unterstützung für Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie

                                      (Berlin, 25. Februar 2014) Im Sinne der Branche redet und handelt sie nicht: Iris Gleicke, Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, prangert nun im Bundestag das “Schmuddelimage” der Hotellerie und Gastronomie an. Einer seit Langem geforderten Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie erteilte sie eine Absage. Und den Mindestlohn verteidigt sie so: In der Gastronomie seien die Löhne zum Teil so niedrig, dass viele Menschen, die den ganzen Tag arbeiten, sich selber keinen Restaurantbesuch leisten könnten.