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Mindestlohngesetz

Mindestlohn bleibt ein Experiment

Mindestlohn: Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation verzögert sich auf voraussichtlich 1. August

    (Kiel, 08. Juli 2015) Die Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation im Gastgewerbe verzögert sich ein wenig auf voraussichtlich Anfang August. Daraus weist Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Ddehoga Schleswig-Holstein, im “Inforadio” hin. Die erreichten Änderungen beim Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflichten entfallen bei Einkommen ab bereits 2.000 Euro und bei Familienangehörigen) sind ein (Teil)Erfolg der hartnäckigen Lobbyarbeit.

    Mindestlohn bleibt ein Experiment

    Es bewegt sich etwas beim Mindestlohn: Dehoga begrüßt angekündigte Schritte zur Nachbesserung

      (Berlin, 01. Juli 2015) Die gestern von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigten Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes begrüßt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband). „Es bewegt sich etwas. Offensichtlich haben die guten Argumente der Branche überzeugt. Insbesondere die Entbürokratisierung bei der Arbeitszeitdokumentation war längst überfällig und stellt definitiv einen Schritt in die richtige Richtung dar. Noch sind aber nicht alle Stolpersteine aus dem Weg geräumt. Nachbesserungsbedarf gibt es weiterhin, insbesondere bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes“, erklärt Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Ebenso bleibt abzuwarten, wie sich die Genehmigungspraxis bei Ausnahmen für Saisonbetriebe konkret entwickelt.

      Bundesregierung zu Mindestlohn-Aufwand: Protokollierung der Arbeitszeiten bleibt – Gegen Missbrauch beim Mindestlohn

        (Berlin, 28. Januar 2015) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das Ministerium noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.