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Mülltrennung

Gastgewerbe: Mülltrennung wird ab 2015 ausgeweitet

    Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Diesem Zweck dient der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallrechts. Das betrifft auch die Betriebe des Gastgewerbe. Ziel der Novelle sei insgesamt eine ”ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft“, schreibt die Bundesregierung.