Skip to content

nackt

Wer ungewollt im FKK-Hotel landet, bekommt Geld zurück – Wann Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung haben

    (München, 24. Juli 2014) Umso größer die Vorfreude auf den Urlaub, umso größer die Enttäuschung, wenn nicht alles so ist wie gewünscht. Der ADAC informiert, wann Reisende einen Anspruch auf Rückerstattung haben. Die häufigsten Beschwerden betreffen Flug, Gepäck, Verpflegung und Lärm. Hier können Reisende in vielen Fällen Geld zurück verlangen. Aber auch die Unterkunft sorgt für Ärger, wenn sie nicht den Vorstellungen entspricht. Wer ein Familienzimmer mit mehreren Schlafräumen gebucht hat, am Ende jedoch mit der gesamten vierköpfigen Familie in einem Raum schlafen muss, kann mit einer Rückerstattung von bis zu 25 Prozent des Reisepreises rechnen. Bei Buchung einer Unterkunft mit eigenem Badezimmer gibt es bis zu 100 Prozent des Tagespreises zurück, sollte man Gemeinschaftsbad und -Toilette benutzen müssen.

    “Nackte Tatsachen” können für den Reiseveranstalter teuer werden – Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet

      (Duisburg, 24. Februar 2014) Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin. In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen “nackten Tatsachen” in dem Hotel gestört und deshalb geklagt.