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Netzwerken

Arbeitgeber dürfen Job-Daten in Internetforen auswerten

    (Berlin, 02. Januar 2014) Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Die Linke mit. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen setzte allerdings voraus, „dass sie nach Art und Umfang in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist“.

    Arbeitgeber dürfen Job-Daten in Internetforen auswerten

      (Berlin, 02. Januar 2014) Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Die Linke mit.